rwobock04 Zuletzt aktiv: 4. Mai 2019 - 14:07 Mitglied seit: 9. März 2004
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Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
@Ronaldo Tschuldigung das ich hier Poste. Aber auch für mich war das am Samstag in Wembley der absolute Höhepunkt von Fussballspielen die ich bis jetzt besucht habe. Ich habe auch nicht eingesehen,meine Karten für das Champions League Finale,gegen RWO - Kray einzutauschen... Schade,hätte ich gewusst das du auch da bist,dann hätte man sich treffen können. Mir wurde auch schon gesagt,ich bin kein ,,richtiger" RWO Fan mehr.Da lache ich nur drüber. Mittlerweile tue ich mir aber nicht mehr jeden 4.Liga Kick an.Zwischendurch mal Fussball in Barcelona muss einmal im Jahr sein:D
CL-Finale: Ticket-Wahnsinn lässt die Preise explodieren
Man muss sich halt früh genug um eine Karte kümmern,dann bekommt auch eine zu normalen Preisen.Ab Februar bis zum 15 März konnte man sich bei der UEFA um Tickets bemühen,und da haben alle die ich kenne ein Ticket bekommen,die Ticketpreise haben da bei ca.90 Euro Kategorie 4 gelegen.
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=fussballnurmi12] [quote=woddy] Hoppela!;) Rot-Weiss Essen stellte am Dienstag mit Marcel Platzek und Tim Hermes zwei Zugänge vor. Zwei Spieler, die auch RWO auf dem Zettel hatte. „Ja, das sind gute Jungs, mit denen wir uns beschäftigt haben. Aber klar ist auch, dass wir gegen RWE keine Chance haben. Ich würde mit 22, 23 Jahren auch gerne in einem nagelneuen Stadion vor 10.000 Zuschauern spielen“, sagt der gebürtige Essener Kunkel. http://www.reviersport.de/230883---rwo-keine-chance-gegen-rwe.html [/quote] Zumindest behauptet der Kunkel nicht, die Spieler würden bei uns doppelt so viel wie bei RWO verdienen. ;) Zuletzt modifiziert von fussballnurmi123 am 03.05.2013 - 10:11:39 [/quote] Das tun sie aber,zumindest einige.
Götze-Hammer: Ein Kommentar
Noch nie einen Kommentar gelesen der soviel Neid enthält.
RWO: Der Einbruch hinterlässt viele Fragen
Das Video ist ohne Ton,war letztes mal auch schon so.
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=1betuwin] [quote=alexfritz] Weiß eigentlich jemand wieviel man so an Geld haben muß um gut in die 3. Liga zu starten und zu bleiben ? Meine Frage bezieht sich darauf dass ja nicht mehr ausgegeben wird als was man hat, aber das was man hat, muß dann wie hoch ungefähr an Polster sein ? [/quote] Die Voraussetzungen für die Lizenzen kannst du googeln. Wie viel man brauch, um drin zu bleiben, kann dir wohl keiner sagen ;) Hier mal die Etats der aktuellen 3. Liga Vereine: http://www.liga3-online.de/etat-tabelle-karlsruher-sc-ubernimmt-die-spitzenposition/ Unser Etat für die 1. Mannschaft ist glaube ich ca. 1 Mio und Gesamtetat ca. 2,x Mio. Also Vergleichbar mit Unterhaching, wobei man beachten muss, dass man in der 3 Liga alleine 700.000€ Fernsehgelder bekommt. In der 4. Liga gibt es gar nichts. Trotzdem sollte man sich nicht zu sehr mit der 3.Liga beschäftigen :P [/quote] Ich habe hier mal ein paar Voraussetzungen für die 3.Liga,die wir vor 2 Jahren erfüllen mussten. Ich glaube es ist einfacher sich ein Atomkraftwerk in den Garten zu stellen. 2. Weitere technisch-organisatorische Zulassungsvoraussetzungen a) Einreichung des Abnahmebogens Stadion, 1. Teil – technische Einrichtungen und des Abnahmebogens Stadion, 2. Teil – sicherheitstechnische Einrichtungen. b) Nachweis einer Platzanlage für alle Pflichtspiele der Mannschaft der 3. Liga, die folgende Voraussetzungen erfüllt: aa) Zuschauerkapazität über 10.000 Plätze, (für 2. Mannschaften über 5.000 Plätze) davon mind. 2.000 Sitzplätze; bb) Flutlichtanlage mit mindestens 800 Lux E-Cam (fernsehtauglich); cc) Naturrasenspielfeld; dd) Ausreichende Anzahl Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen für Aktive und Zuschauer sowie Einrichtungen für Medienmitarbeiter; ee) Im Übrigen sind die Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen inklusive der zugehörigen Anlagen 1 und 2 Teil der Zulassungsvoraussetzungen. c) Das Stadion muss sich am Sitz des Bewerbers befinden. Über Ausnahmen entscheidet der DFB-Spielausschuss, wobei sich das Stadion in jedem Fall im Verbandsgebiet des DFB befinden muss. d) Das Stadion muss für den Spielbetrieb der 3. Liga uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung, bzw. durch Vorlage des Stadionmietvertrages, soweit der Bewerber nicht Eigentümer des Stadions ist, zu erbringen. e) Nachweis einer ausreichenden Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Durchführung des Spielbetriebs in der 3. Liga. f) Einhaltung folgender Bedingungen bei der Verpflichtung von Spielern: aa) Mindestens zwölf deutsche spielberechtigte Vertragsspieler im Kader. bb) Bei Vermittlung von Spielern Beachtung der Vorgaben des Spielervermittlerreglements der FIFA. C. Richtlinien für Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga 103 g) Sportlicher Unterbau: aa) Mindestens eine weitere Herren-Mannschaft im Meisterschaftsspielbetrieb des zuständigen Regional- oder Landesverbandes (nur für Amateurvereine). bb) Mindestens fünf eigene Jugend-Mannschaften im Verbandsspielbetrieb, darunter A-, B- und C-Jugend. Bei Kapitalgesellschaften genügt es, wenn der Mutterverein die Voraussetzungen (sportlicher Unterbau) erfüllt. h) Ab Beginn der Spielzeit 2010/2011 Zulassungsvoraussetzung für Bewerber zur 3. Liga: Nachweis eines Leistungszentrums mit folgenden strukturellen Bedingungen: aa) Trainingsgelände Trainingsgelände mit Umkleidekabinen und zwei Rasenplätzen mit Flutlicht (moderner Kunstrasenplatz zählt als Rasenplatz) • Technikparcours • Möglichkeit der Hallennutzung im Winter; die Halle sollte in der Nähe des Leistungszentrums liegen bb) Sportliche Betreuung • Für jede Mannschaft einen Trainer, davon mindestens ein hauptamtlicher Trainer (mindestens A-Lizenz-Inhaber). Der hauptamtliche Trainer kann auch sportlicher Leiter des Leistungszentrums sein. • 1 Torwarttrainer (Teilzeit) • Trainer im Leistungszentrum müssen mindestens Inhaber der Trainer-BLizenz des DFB bzw. der UEFA sein bzw. den entsprechenden Lehrgang bereits begonnen haben • Der DFB richtet Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Trainer im Leistungszentrum ein. Die Teilnahme hieran ist verpflichtend. cc) Ärztlicher und physiotherapeutischer Bereich • Behandlungszimmer für einen Arzt • 1 Massageraum dd) Ärztliche und physiotherapeutische Betreuung • 1 Arzt (Teilzeit), der in räumlicher Nähe zum Leistungszentrum ansässig sein soll • 1 Physiotherapeut (Teilzeit), • 1 Diplomsportlehrer oder 1 Physiotherapeut (Teilzeit) als Reha- und Koordinationstrainer • 1 x jährlich stattfindende medizinische Untersuchung aller Spieler des Aufbau- und Leistungsbereichs. Die genauen Anforderungen legt die Kommission Leistungszentren in Abstimmung mit der Kommission Sportmedizin des DFB fest. ee) Jugendförderprogramm Der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft muss über ein schriftlich ausgearbeitetes Jugendförderprogramm verfügen, das mindestens Folgendes enthalten muss: • Zielsetzung und Philosophie der Jugendförderung Organisation der Jugendabteilung (Organigramm, rechtliche Struktur) • Angaben zur Finanzierung (Budget, Beitrag des Zulassungsbewerbers) C. Richtlinien für Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga 104 • Beschreibung der fußballtechnischen Ausbildungsprogramme für verschiedene Altersgruppen (spielerische Fähigkeiten, technische, taktische und körperliche Fertigkeiten) • Angaben zum Ausbildungsprogramm in Bezug auf die Spielregeln • Beschreibung eines Überprüfungs- und Feedbackprozesses zur Bewertung der Ergebnisse im Hinblick auf die gesteckten Ziele • Dauer des Programms (mindestens drei Jahre, höchstens sieben Jahre) Das Programm ist dem DFB vorzulegen und von ihm zu genehmigen. ff) Außersportliche Betreuung Bei auswärtigen Spielern muss eine unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvolle Betreuung und Unterbringung (Internat, Gasteltern etc.) vorhanden sein. Zudem muss der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft über Einrichtungen verfügen, in denen die Spieler verpflegt werden können und in denen eine schulische und pädagogische Betreuung möglich ist. gg) Schule und Verein Eine funktionierende Kooperation von Schule und Verein bzw. Kapitalgesellschaft, die zum einen zusätzliche Trainingseinheiten im Rahmen des Schulunterrichts vorsieht und zum anderen die sportliche Beanspruchung mit den schulischen Anforderungen koordiniert, muss vorhanden sein. Bei dem Aufbau dieser Kooperation wird der DFB in Zusammenarbeit mit dem Ligaverband und den DFB-Mitgliedsverbänden sowie den zuständigen Ministerien der Länder Hilfestellung leisten. Der Verein bzw. die Kapitalgesellschaft stellt sicher, dass kein Juniorenspieler im Leistungszentrum nach Absolvierung der obligatorischen Schulpflicht daran gehindert wird, seine schulische oder berufliche Ausbildung fortzuführen. hh) Übergangsregelung für Aufsteiger in die 3. Liga Für Aufsteiger in die 3. Liga besteht ab der Spielzeit 2010/2011 ein Übergangszeitraum von jeweils einem Spieljahr zur Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen. i) Schaffung der Voraussetzungen für eine zentrale Ligavermarktung: aa) Nachweis, dass alle Spieler des Teilnehmers die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht am eigenen Bild, auf den Teilnehmer zur eigenen Nutzung und zur eventuellen zentralen Ligavermarktung übertragen haben. bb) Rechtsverbindliche Erklärung, ein eventuelles Liga-Logo auf alle möglichen Kommunikationsmittel zu übernehmen und im Stadion zwei Meter Bandenfläche auf Höhe der Mittellinie für dieses Logo zu reservieren. cc) Rechtsverbindliche Erklärung, für einen eventuellen Liga-Sponsor Werbeflächen im Stadion, auf Kommunikationsmitteln und sonstige werbliche Leistungen nach vom DFB-Präsidium zu erlassenen Vorgaben zu reservieren. Die Entscheidung darüber, ob ein Liga-Logo vermarktet oder ein Vertrag mit einem Liga-Sponsor abgeschlossen wird, muss den Teilnehmern spätestens bis zum 1. Januar vor Beginn des Spieljahres bekannt gegeben werden. dd) Rechtsverbindliche Erklärung, dass bei einer eventuellen zentralen TV-Vermarktung der 3. Liga ein werbefreies Stadion für Livespiele zur Verfügung steht. j) Verpflichtung zur Zahlung der Zulassungsgebühr. C. Richtlinien für Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit 3. Liga 105 3. Personell-Administrative Zulassungsvoraussetzungen a) Verpflichtung eines verantwortlichen Trainers für die Mannschaft der 3. Liga mit Fußball-Lehrer-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz). Über kurzfristige Ausnahmen während der laufenden Spielzeit entscheidet der DFB-Spielausschuss. b) Benennung/Meldung von medizinischem Personal (mind. ein Arzt und ein Physiotherapeut). c) Benennung/Meldung eines Leiters des Nachwuchsleistungszentrums (ab der Spielzeit 2010/2011). d) Benennung/Meldung eines operativ tätigen Geschäftsführers (Hauptamt). Nachweis durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarvertrages. e) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen im Finanzbereich (Hauptamt). Nachweis durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarvertrages. f) Benennung/Meldung eines Verantwortlichen im Marketingbereich. g) Benennung/Meldung eines Medienverantwortlichen (Hauptamt/Teilzeit). Nachweis durch Einreichung eines Arbeits- oder Honorarvertrages. h) Unterhaltung einer Geschäftsstelle mit ausreichenden Kommunikationseinrichtungen, welche täglich erreichbar ist. Nachweis durch entsprechende Erklärung. Beiträge 1. Von allen Meisterschaftsspielen der 3. Liga und der Regionalliga hat der veranstaltende Teilnehmer einen Beitrag von 5% der Zuschauereinnahmen (abzgl. der Umsatzsteuer), mindestens jedoch 1000,00 € (3.Liga) und 500,00 € (Regionalliga) pro Spiel, zu entrichten. Einen Anteil in Höhe von 3% erhält der DFB, der restliche Anteil von 2% steht als Beitrag dem Regionalverband/Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. 2. Bei Wiederholungsspielen sowie eventuellen Relegations- und Entscheidungsspielen der 3. Liga und der Regionalliga hat der veranstaltende Teilnehmer einen Beitrag von 10% der Zuschauereinnahmen (abzgl. der Umsatzsteuer) mindestens jedoch 2000,00 € (3.Liga) und 1000,00 € (Regionalliga) pro Spiel, zu entrichten. Einen Anteil in Höhe von 5% erhält der DFB, der restliche Anteil in Höhe von 5% steht als Beitrag dem Regionalverband/ Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. 3. Die Spielabrechnung ist den zuständigen Geschäftsstellen der 3. Liga bzw. der Regionalliga durch den veranstaltenden Teilnehmer unaufgefordert 14 Tage nach dem Spieltermin zuzusenden.
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
Da sieht man mal wie unwichtig der fussball eigentlich ist. Ich habe die Beiträge vom Ulli immer sehr amüsant gefunden. Auch von mir mein herzliches Beileid an die Familie und alle die Ihn kannten.
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=Puma1907] Das weisse auf dem platz ist das wieder schnee oder was???:@:@:@ [/quote] Was haben bloss alle gegen Schnee:P Ich finde den Schnee toll,besser als die blöde Hitze im Sommer:D
Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]
[quote=bosco] Die Absagen bis jetzt: Wuppertaler SV - SC Wiedenbrück Gladbach II - MSV Duisburg II Sportfreunde Siegen - FC Kray [/quote] F.Köln - RWO ist auch abgesagt,der Reviersport weiss das nur noch nicht:D
Schalke 04-Sportlich
[quote=JonnyFlash] rwo bock hast du das jetzt geschrieben oder dein arbeitskollege? :-D [/quote] Nee,Berater meine eigene Meinung. Mir geht das auf den Sack,dieses ewige Gesäusel von -International müssen wir zu den Deutschen Vereinen halten.
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