Rund um die Hafenstraße [Archiv Juni 2010 - Juli 2016]

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@Happo

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Pfosten - in die Fresse - rein
(Bielefelds Pressesprecher Alex Ubben über das Eigentor von Keeper Rowen Fernandez beim 2:2 am 33. Spieltag gegen Dortmund)
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Zitat - geschrieben von ralf26

Zitat - geschrieben von fussballnurmi12

Samstag gewinnen wir 3:1 gegen die blaue Brut.

Hat sonst noch jemand Lust, das Spiel zu schauen, oder sitze ich alleine auf der Rahn? ZwinkerZwinker


Ich bin da - soviel Platz hast Du nicht. Zwinker
Und unsere Mecker-Opas werden sich das auch nicht nehmen lassen. Ich weiss nur nicht , wer bei uns ein Tor schiessen könnte - vielleicht Heimann per Abstoß oder ein Eigentor. Zwinker


Freistoss - Elfmeter - Eigentor 3-0 fuer uns
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Zitat - geschrieben von Schreck vom Nie

Ich mach es wie Sir Manni!



???????? !!!!!!!!!!!! ???????????

Boah, jetzt geht's langsam rund.
Respekt.

Pfosten - in die Fresse - rein
(Bielefelds Pressesprecher Alex Ubben über das Eigentor von Keeper Rowen Fernandez beim 2:2 am 33. Spieltag gegen Dortmund)
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Zitat - geschrieben von Schreck vom Nie

Zitat - geschrieben von fussballnurmi12


Ich sehe das Problem eher darin, dass viele Fans meinen, mit dem Kauf der Dauerkarte hätten sie die Lizenz zum Pöbeln oder zumindest das Recht auf die Position des Personalchefs gekauft.Sauer

Hier geht es doch nicht mehr darum, ob man "kritische Fragen" stellen darf.
Hier nehmen sich Leute aufgrund einer nur minimalen Einblicksmöglichkeit in die Tätigkeit von Vereinsangestellten heraus, abschließende Urteile über sie sprechen zu können und zu dürfen! Und Vorstand und AR sollen dann auch noch, bitteschön, über das Stöckchen springen, das die Fans ihnen da hinhalten.

Aus meiner Sicht ist das ein absurdes Anspruchsdenken. Und so kann man auch keinen Verein führen. Dann kann man auch gleich jedes Jahr ein Fan-Voting abhalten. Wer die meisten "Likes" auf Facebook hat, darf bleiben, für den Rest gilt: "Alle raus!"


Für den Fall dass du mit dem fettgedrucktem u.a. auch mich meinst möchte ich dir sagen, dass ich in jetzt fast 45 Jahren in denen ich diesem Verein in guten (wenige) und schlechten (mehr als wenige) Zeiten die Treue gehalten und unterstützt habe, wo ich nur konnte.

In all den Jahren habe ich niemals die Mannschaft oder einen Spieler ausgepfiffen, höhnisch applaudiert oder beschimpft!
Dieser Antitrainer hat es aber innerhalb kürzester Zeit geschafft, dass mir dies für seine Person nicht mehr gelungen ist. Und das aus einem einzigen Grund: Der Typ hat außer Zahnbelag nichts drauf und versucht uns alle jetzt auch noch zu verarschen. Bei einigen wenigen gelingt es auch noch!


Ehrlich gesagt finde ich deine Verallgemeinerungen und die Vorwürfe in deinem Post hier abenteurrlich und selbstgefällig!


Verallgemeinerungen? Ich habe "viele Fans" geschrieben und meine demnach gewiss nicht alle.
Vorwürfe? Es sind eher Beobachtungen, die mich ziemlich traurig machen, weil ich auch keine Lösung dafür sehe.
Selbstgefällig? Wenn Du das meinst, dann überlies meine Postings demnächst besser.

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RWE-Fan seit 54 Jahren!
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Zitat - geschrieben von hansi1

Zitat - geschrieben von ralf26

Zitat - geschrieben von fussballnurmi12

Samstag gewinnen wir 3:1 gegen die blaue Brut.

Hat sonst noch jemand Lust, das Spiel zu schauen, oder sitze ich alleine auf der Rahn? ZwinkerZwinker


Ich bin da - soviel Platz hast Du nicht. Zwinker
Und unsere Mecker-Opas werden sich das auch nicht nehmen lassen. Ich weiss nur nicht , wer bei uns ein Tor schiessen könnte - vielleicht Heimann per Abstoß oder ein Eigentor. Zwinker


Freistoss - Elfmeter - Eigentor 3-0 fuer uns


Hansi, dann müssen wir unbedingt 'mal wieder eine Currywurst-Pommes gemeinsam schlabbern. Die Schlange bei unserem Schlakker Pommesschmieder wird ja wohl nicht so lang sein... Zwinker


Zuletzt modifiziert von fussballnurmi123 am 11.03.2015 - 19:43:54

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RWE-Fan seit 54 Jahren!
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Ich freunde mich gerade mit § 13 Abs. 3 Buchstabe h der Vereinssatzung an.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • die Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund gemäß § 13 Absatz 8 und 9.

Absatz 8:

  • ...Eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder ist einzuberufen, wenn der Aufsichtsrat oder 10 % der Mitglieder dies zum selben Tagesordnungspunkt durch eingeschriebenen Brief unter Angabe von Gründen verlangen...

Absatz 9:

  • Die Mitgliederversammlung hat das Recht, auf einer ordentlichen
    Mitgliederversammlung oder einer gemäß § 13 Absatz 8 einberufenen
    außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied aus wichtigen
    Gründen abzuberufen
    . Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der
    abgegebenen Stimmen.


Harttgen dürfte Vorstandsmitglied sein...?!



Aufstieg 2047 Smile

Es gibt nur eine falsche Sicht: Die Überzeugung, meine Sicht ist die einzig Richtige.
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Über Dinge, die dich selbst angehen, musst du andere fragen.
Wenn ein Problem gelöst werden kann, warum unglücklich sein? Und wenn es nicht gelöst werden kann, was macht es dann für einen Sinn, unglücklich zu sein?
Fehler werden eher aus Unwissenheit als aus Bosheit gemacht; daher sind moralische Zeigefinger unangebracht.
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Zitat - geschrieben von Invincible

Ich freunde mich gerade mit § 13 Abs. 3 Buchstabe h der Vereinssatzung an.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • die Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund gemäß § 13 Absatz 8 und 9.

Absatz 8:

  • ...Eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder ist einzuberufen, wenn der Aufsichtsrat oder 10 % der Mitglieder dies zum selben Tagesordnungspunkt durch eingeschriebenen Brief unter Angabe von Gründen verlangen...

Absatz 9:

  • Die Mitgliederversammlung hat das Recht, auf einer ordentlichen
    Mitgliederversammlung oder einer gemäß § 13 Absatz 8 einberufenen
    außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied aus wichtigen
    Gründen abzuberufen
    . Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der
    abgegebenen Stimmen.


Harttgen dürfte Vorstandsmitglied sein...?!


Ich wäre dabei!
Mach doch mal einen Formulierungsentwurf!

"Wer an die Hafenstrasse kommt, ist immer Aussenseiter!"(MW)
"Längst hat die Schlanksheitswelle jeden Teil des Körpers erfasst, warum den wichtigsten ausparen?"
(WAZ v. 14.02.15)
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Zitat - geschrieben von Invincible

Ich freunde mich gerade mit § 13 Abs. 3 Buchstabe h der Vereinssatzung an.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • die Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund gemäß § 13 Absatz 8 und 9.

Absatz 8:



  • ...Eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder ist einzuberufen, wenn der Aufsichtsrat oder 10 % der Mitglieder dies zum selben Tagesordnungspunkt durch eingeschriebenen Brief unter Angabe von Gründen verlangen...

Absatz 9:

  • Die Mitgliederversammlung hat das Recht, auf einer ordentlichen
    Mitgliederversammlung oder einer gemäß § 13 Absatz 8 einberufenen
    außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied aus wichtigen
    Gründen abzuberufen
    . Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der
    abgegebenen Stimmen.


Harttgen dürfte Vorstandsmitglied sein...?!

Guckst du ins BGB, dort ist der wichtige Grund beschrieben....
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@Traumzauberer,
Penis Neid beantwortet
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Zitat - geschrieben von rolbot

Zitat - geschrieben von Invincible

Ich freunde mich gerade mit § 13 Abs. 3 Buchstabe h der Vereinssatzung an.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • die Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund gemäß § 13 Absatz 8 und 9.

Absatz 8:



  • ...Eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder ist einzuberufen, wenn der Aufsichtsrat oder 10 % der Mitglieder dies zum selben Tagesordnungspunkt durch eingeschriebenen Brief unter Angabe von Gründen verlangen...

Absatz 9:

  • Die Mitgliederversammlung hat das Recht, auf einer ordentlichen
    Mitgliederversammlung oder einer gemäß § 13 Absatz 8 einberufenen
    außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied aus wichtigen
    Gründen abzuberufen
    . Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der
    abgegebenen Stimmen.


Harttgen dürfte Vorstandsmitglied sein...?!

Guckst du ins BGB, dort ist der wichtige Grund beschrieben....


...der da lautet:

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

Also nicht abschließend oder erschöpfend geregelt.



Aufstieg 2047 Smile

Es gibt nur eine falsche Sicht: Die Überzeugung, meine Sicht ist die einzig Richtige.
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Über Dinge, die dich selbst angehen, musst du andere fragen.
Wenn ein Problem gelöst werden kann, warum unglücklich sein? Und wenn es nicht gelöst werden kann, was macht es dann für einen Sinn, unglücklich zu sein?
Fehler werden eher aus Unwissenheit als aus Bosheit gemacht; daher sind moralische Zeigefinger unangebracht.
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Zitat - geschrieben von Happo

@Traumzauberer,
Penis Neid beantwortet


Da bin ich ja froh, dass bei uns noch nix ausgeliedert wurde...Lachen

"Wer an die Hafenstrasse kommt, ist immer Aussenseiter!"(MW)
"Längst hat die Schlanksheitswelle jeden Teil des Körpers erfasst, warum den wichtigsten ausparen?"
(WAZ v. 14.02.15)
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Wichtiger Grund hat doch etwas mit Vertrauensbruch zu tun ? Könnte der Vertrag mit MF schon erfüllen. Es sei denn der AR war im vollen Umfang informiert.

Aber wer soll's treiben ? Die FFA ? Wenn die WAZ auf den Spuren von Bild entsprechende Formulare verteilt, o.K. Ich bin Mitglied Abonnent der WAZ und das Geld für das Einschreiben gebe ich gerne.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Einen ausführlichen Bericht der gestrigen, vierstündigen AR-Sitzung wird Ralf Schuh übrigens erst am Freitag veröffentlichen, wie er im RWE-Forum schrieb.

Aber eins aber eins das bleibt bestehen, denn Rot-Weiss Essen wird nie untergehen!
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Zitat - geschrieben von Invincible

Zitat - geschrieben von rolbot

Zitat - geschrieben von Invincible

Ich freunde mich gerade mit § 13 Abs. 3 Buchstabe h der Vereinssatzung an.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

  • die Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund gemäß § 13 Absatz 8 und 9.

Absatz 8:



  • ...Eine außerordentliche Versammlung der Mitglieder ist einzuberufen, wenn der Aufsichtsrat oder 10 % der Mitglieder dies zum selben Tagesordnungspunkt durch eingeschriebenen Brief unter Angabe von Gründen verlangen...

Absatz 9:

  • Die Mitgliederversammlung hat das Recht, auf einer ordentlichen
    Mitgliederversammlung oder einer gemäß § 13 Absatz 8 einberufenen
    außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Vorstandsmitglied aus wichtigen
    Gründen abzuberufen
    . Dazu bedarf es einer Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der
    abgegebenen Stimmen.


Harttgen dürfte Vorstandsmitglied sein...?!

Guckst du ins BGB, dort ist der wichtige Grund beschrieben....


...der da lautet:

Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

Also nicht abschließend oder erschöpfend geregelt.


Ich hatte es schon mal versucht, es hier an zu stossen:
Wäre ein Vertragsabschluss mit MF mit obskuren Verlängerungsklauseln,
ohne darüber den AR nachhaltig zu informieren, nicht eine "grobe Pflichtverletzung"?

"Wer an die Hafenstrasse kommt, ist immer Aussenseiter!"(MW)
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Zitat - geschrieben von RWE2006

Wichtiger Grund hat doch etwas mit Vertrauensbruch zu tun ? Könnte der Vertrag mit MF schon erfüllen. Es sei denn der AR war im vollen Umfang informiert.

Aber wer soll's treiben ? Die FFA ? Wenn die WAZ auf den Spuren von Bild entsprechende Formulare verteilt, o.K. Ich bin Mitglied Abonnent der WAZ und das Geld für das Einschreiben gebe ich gerne.

Sollten wir nicht ernsthaft diskutieren. Es sei denn, jemand könnte UH nachweisen, dass er den Aufsichtsrat und M. Welling arglistig getäuscht hat. Da aber darüber hinaus Vertragsinhalte scheinbar bekannt sind, müssen ja Verantwortliche davon gewusst haben.
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Zitat - geschrieben von RWE-Tom

Einen ausführlichen Bericht der gestrigen, vierstündigen AR-Sitzung wird Ralf Schuh übrigens erst am Freitag veröffentlichen, wie er im RWE-Forum schrieb.


Muss wohl erst von der Zensur geprüft und genehmigt werden...Veraergert

"Wer an die Hafenstrasse kommt, ist immer Aussenseiter!"(MW)
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Sollte wirklich jemand auf diese Schnapside kommen (Versuch UH über 10% Votum der Mitglieder zu stürzen) hätten wir die Schxxsser Verhältnisse der 80er bei uns... ich befürchte, dass das einige hier nicht wirklich abschrecken würde sich diesbezüglich der Lächerlichkeit preiszugeben!!
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Zitat - geschrieben von rolbot

Zitat - geschrieben von RWE2006

Wichtiger Grund hat doch etwas mit Vertrauensbruch zu tun ? Könnte der Vertrag mit MF schon erfüllen. Es sei denn der AR war im vollen Umfang informiert.

Aber wer soll's treiben ? Die FFA ? Wenn die WAZ auf den Spuren von Bild entsprechende Formulare verteilt, o.K. Ich bin Mitglied Abonnent der WAZ und das Geld für das Einschreiben gebe ich gerne.

Sollten wir nicht ernsthaft diskutieren. Es sei denn, jemand könnte UH nachweisen, dass er den Aufsichtsrat und M. Welling arglistig getäuscht hat. Da aber darüber hinaus Vertragsinhalte scheinbar bekannt sind, müssen ja Verantwortliche davon gewusst haben.

Nach dem was wir wissen, müssen wir bei dem Vertragsabschluss von einer groben Pflichtverletzung ausgehen. Für den Antrag reicht das alle mal. Entscheiden muss der AR mit Zweidrittelmehrheit - natürlich unter genauer Prüfung des Sachverhaltes. UH kann dann anschließend das vor Gericht obendrein prüfen lassen.

Auf jeden Fall käme Bewegung in die Sache.Ich würde aber zunächst den Bericht unseres AR-Mitgliedes abwarten. Wer schon mal eine vierstündige Sitzung protokolliert hat, kann nachvollziehen, dass dies bis Freitag dauert.

„Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird.“

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Zitat - geschrieben von RWE SG

Zitat - geschrieben von fussballnurmi12

Samstag gewinnen wir 3:1 gegen die blaue Brut.

Hat sonst noch jemand Lust, das Spiel zu schauen, oder sitze ich alleine auf der Rahn? ZwinkerZwinker



Ich treffe mich mit guten Freunden auf R3. Vielleicht schaffen wir es, mal aufs Spielfeld zu schauen.

Der Taxofit-Mützenständer wird das schwierigste Spiel seiner hoffentlich schnell zu Ende gehenden Karriere haben!


Verpass unsere Tore nicht! Zwinker

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RWE-Fan seit 54 Jahren!
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Zitat - geschrieben von Happo

@Traumzauberer,
Penis Neid beantwortet


PN ist berechtigt - aber lass Dich davon nicht noch mehr unterziehen. SmileSmileSmileSmileSmileSmile

Und beantwortet.

Pfosten - in die Fresse - rein
(Bielefelds Pressesprecher Alex Ubben über das Eigentor von Keeper Rowen Fernandez beim 2:2 am 33. Spieltag gegen Dortmund)

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