Zitat - geschrieben von RWE-Tom
Nochmals zu dem Gerücht von Columbus, dass bereits der 13. absteigen kann, wenn 2 Westvereine aus der 3. Liga runterkommen.
Hat jemand verlässliche Infos?
Abstieg aus der Regionalliga West
1. Am Ende der Spielrunde steigen aus der Regionalliga West bei
-18 teilnehmenden Vereinen/Mannschaften die vier Vereine/Mannschaften, bei
-19 teilnehmenden Vereinen/Mannschaften die fünf Vereine/Mannschaften, bei
-20 teilnehmenden Vereinen/Mannschaften die sechs Vereine/Mannschaften
mit der geringsten Punktezahl und Platzierung in die 5. Spielklassenebene (höchste
Spielklasse des jeweiligen Landesverbandes) gemäß ihrer Verbandszugehörigkeit ab.
2. Sollte für das Spieljahr 2014/2015 die Anzahl von 18 Mannschaften unterschritten
werden, so verringert sich die Zahl der absteigenden Vereine/Mannschaften
entsprechend.
3. Steigen weniger als vier Vereine/Mannschaften der 5. Spielklassenebene in die
Regionalliga West auf, so vermindert sich die Zahl der absteigenden
Vereine/Mannschaften entsprechend.
4. Kommt ein Verein/eine Mannschaft aus den Lizenzligen in die 3. Liga, steigt die in der
Regionalliga West spielende zweite Mannschaft dieses Vereins ab und rückt an den
Schluss der Tabelle. Die Anzahl der Absteiger verringert sich entsprechend. Bei Abstieg
einer Lizenzmannschaft in die Regionalliga West gilt deren dort spielende zweite
Mannschaft als Absteiger und verringert die Anzahl der Absteiger entsprechend.
5. Wird einem der Regionalliga West zuzuordnenden Verein/Mannschaft eine für die
kommende Spielzeit bereits erteilte Zulassung vor dem 1. Spieltag entzogen oder eine
beantragte Zulassung nicht erteilt, obwohl er nicht abgestiegen ist oder gibt er sie zurück,
so gilt er vorbehaltlich der gültigen Zulassung als Absteiger in die 5. Spielklassenebene
und rückt soweit an den Schluss der Tabelle der Regionalliga West der Spielzeit
2013/2014.
Die Anzahl der aus sportlichen Gründen abgestiegenen Vereine/Mannschaften der
abgelaufenen Spielzeit vermindert sich entsprechend.
6. Wird einem Verein/einer Mannschaft die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga
West während des laufenden Spieljahres entzogen, gilt er als 1. Absteiger.
7. Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse gelten die Bestimmungen des § 6 SpO/DFB.
Quelle:
wflv.de/downloads/rlw_auf_abstiegsreg_20 13_2014.pdf