Zitat -
Nach @Ballzauberer's und @Berater's Definition vermutlich.
Aber, wie Du sicherlich ins Kalkül gezogen hast, teile ich deren Ansichten nicht.
Das habe ich mein lieber, das habe ich....
Zitat -
Nach @Ballzauberer's und @Berater's Definition vermutlich. Aber, wie Du sicherlich ins Kalkül gezogen hast, teile ich deren Ansichten nicht. Das habe ich mein lieber, das habe ich.... |
Zitat -
Es wäre sicherlich hilfreich der Vereinsspitze zu sagen und mitzuteilen, dass es auch RWE'ler gibt, die nicht nur um Führungskraft und Konstanz bitten, sondern diese auch einfordern. Endlich hast Du es eingesehen. Führungskraft von der Vereinsspitze einfordern , nach Monaten des Grauen ein Ende machen mit dem Rumpelfußball und die tollen Spieler von ihren Zwängen befreien. BLUMENSTECKERGEWINNER 2017 !!! NICHT HIER, NICHT HEUTE, UND DU SCHON MAL GAR NICHT (Waldi Wrobel) "Wir waren überrascht von der Gegenwehr des Gegners" (Trainerspruch des Jahres 2017, Sven Demandt, RWE) |
Zitat -
Zitat -
Zitat -
Ihr könnt hier sinnieren, mutmaßen, spekulieren, argumentieren,vor Wut schäumen, beleidigen,mit Nichterscheinen drohen, lustig sein oder sonst was, glaubt hier einer der Doc trifft seine Entscheidungen, in dem er die Foren durchstöbert, sich so manch abstruser Argumentationskette beugt um dem Volk jemand zum Frass vorzuwerfen ? Das wird nicht passieren. Und wisst ihr was ?.....das ist gut so. RWEFAN Naja, @RWEFAN ich bin wegen der RWE-Tradition des Einknickens leider nicht sicher wie weit die Standhaftigkeit des Führungspersonals geht. Es wäre sicherlich hilfreich der Vereinsspitze zu sagen und mitzuteilen, dass es auch RWE'ler gibt, die nicht nur um Führungskraft und Konstanz bitten, sondern diese auch einfordern. Vielleicht gelingt es einem hartleibigen Mit-Fan von der Ruhig-Blut-Funktion so etwas als offenen Brief zu formulieren. Hinsichtlich Deiner Diskussionsversuche hier im Forum spreche ich Dir, Sozi und etlichen anderen meine Anerkennung aus, rate aber, dies bis auf kurze Statements zur Klarstellung bis auf weiteres einzustellen. Gegenwärtig geht Geschrei vor Argument und leider lassen sich auch einige der Besonnenen auf Geschrei oder gar Verbalinjurien ein. Auf diesem Gebiet verlieren wir: you can't fight City hall! Es ist sinnlos, mit dem Florett filigran einen Keulenschlag parieren zu wollen. Das Geschrei wird zur Ödnis sobald wir nicht mehr versuchen, mit Sachlichkeit auf Lautstärke zu antworten sondern mit Schweigen. Bitte erinnere Dich an den Rat den Du mir selbst gegeben und bunt illustriert hast. Ok. Ich habe , an Ermangelung guten Diskussionsstoffs, eine total sichere Methode gefunden um als Fussballfachmann zu gelten.... Ich RWEFAN der erste, behaupte jetzt schon, das der Trainer, der irgendwann mal Wrobel ablösen wird, eine totaler Versager ist. Wenn dieser dann nach 3 Jahren und 2 Aufstiegen, nach einer Niederlagenserie entlassen wird, werde ich sagen: Seht ihr, ich habe schon vor 3 Jahren gesagt, der Trainer der Wrobel ablöste, taugt nix, und da wusste ich noch nicht mal den Namen. Bin ich jetzt ein Fussballfachmann? Zuletzt modifiziert von RWEFAN am 22.10.2013 - 21:52:37 Für mich bist du ein FANATIKER, aber nicht der erste! ---------------------------------------- ---------------------------------------- -------------------------------------- *** ‹(•¿•)› “Ich bin für unsere Profis: Dr. Uwe Harttgen und Marc Fascher " ‹(•¿•)› *** |
Zitat -
... Ich bin auch nicht böse, deshalb kam der §51 nicht. ... Entschuldige bitte, wenn ich entgegen meiner vorherigen Erklärung etwas neugierig erfrage. Was könnte an der Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Hauptstrafe verwerflich sein? Möchtest Du wirklich diese Regel diskutieren? |
Alibaba, es gibt Fußballexperten, wie Deine" Freunde", die können in einer Sekunde alles erzählen, was sie Über Fußball wissen:P
Der RWO und BVB sind meine Vereine, so war es und so wird es immer bleiben! Vielen Dank, dass wir weiter RL. Spielen dürfen!!! |
Zitat -
Alibaba, es gibt Fußballexperten, wie Deine" Freunde", die können in einer Sekunde alles erzählen, was sie Über Fußball wissen:P Ich nehme an, @rower, Du willst die Mit-Fans loben, weil sie so super-schnell reden können. |
Zitat -
Zitat -
... Ich bin auch nicht böse, deshalb kam der §51 nicht. ... Entschuldige bitte, wenn ich entgegen meiner vorherigen Erklärung etwas neugierig erfrage. Was könnte an der Anrechnung der Untersuchungshaft auf die Hauptstrafe verwerflich sein? Möchtest Du wirklich diese Regel diskutieren? Du stellst dein Alter und deine Vergesslichkeit als Entschuldigung immer so in den Vordergrund. Kann es sein, dass du nur zu gewissen Zeiten die Erlaubnis hast ins Internet zu gehen? Ist es in deinem Aufenthaltsort denn so restriktiv? Wenn du Unterhaltung in der restlichen Zeit benötigst, lass es mich wissen. ---------------------------------------- ---------------------------------------- -------------------------------------- *** ‹(•¿•)› “Ich bin für unsere Profis: Dr. Uwe Harttgen und Marc Fascher " ‹(•¿•)› *** |
Zitat -
... Du stellst dein Alter und deine Vergesslichkeit als Entschuldigung immer so in den Vordergrund. Kann es sein, dass du nur zu gewissen Zeiten die Erlaubnis hast ins Internet zu gehen? Ist es in deinem Aufenthaltsort denn so restriktiv? Wenn du Unterhaltung in der restlichen Zeit benötigst, lass es mich wissen. ... Nein, nein, ich unterhalte mich. Ich fühle mich allerdings in meinen Rechten als Minderheit unterdrückt, wenn Du so mit mir redest. Man wird doch noch Fragen dürfen, warum Du unbedingt "§ 51 StGB Anrechnung der Untersuchungshaft" diskutieren möchtest. Das war Dein Thema. Ich persönlich sehe da keinen Sachzusammenhang zum Gespräch vorher. " § 51 Anrechnung (1) Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. Das Gericht kann jedoch anordnen, daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist. (2) Wird eine rechtskräftig verhängte Strafe in einem späteren Verfahren durch eine andere Strafe ersetzt, so wird auf diese die frühere Strafe angerechnet, soweit sie vollstreckt oder durch Anrechnung erledigt ist. (3) Ist der Verurteilte wegen derselben Tat im Ausland bestraft worden, so wird auf die neue Strafe die ausländische angerechnet, soweit sie vollstreckt ist. Für eine andere im Ausland erlittene Freiheitsentziehung gilt Absatz 1 entsprechend. (4) Bei der Anrechnung von Geldstrafe oder auf Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsentziehung einem Tagessatz. Wird eine ausländische Strafe oder Freiheitsentziehung angerechnet, so bestimmt das Gericht den Maßstab nach seinem Ermessen. (5) Für die Anrechnung der Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a der Strafprozeßordnung) auf das Fahrverbot nach § 44 gilt Absatz 1 entsprechend. In diesem Sinne steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich." Welches Problem taucht auf? |
Jetzt wird es wieder total kindisch hier......:P
...oder hat dies alles was mit RWE zu tun mit den Paragr.?? Zuletzt modifiziert von Ronaldo am 22.10.2013 - 22:35:44 Bin nur dafür verantwortlich was ich schreibe - nicht dafür, was andere verstehen!!!! |
Zitat -
Jetzt wird es wieder total kindisch hier......:P ...oder hat dies alles was mit RWE zu tun mit den Paragr.?? Zuletzt modifiziert von Ronaldo am 22.10.2013 - 22:35:44 Jaja, da hast Du recht. Das habe ich @Berater auch schon gefragt, aber er rückt nicht mit der Sprache raus. Frag' Du ihn mal. |
Zitat -
Zitat -
Jetzt wird es wieder total kindisch hier......:P ...oder hat dies alles was mit RWE zu tun mit den Paragr.?? Zuletzt modifiziert von Ronaldo am 22.10.2013 - 22:35:44 Jaja, da hast Du recht. Das habe ich @Berater auch schon gefragt, aber er rückt nicht mit der Sprache raus. Frag' Du ihn mal. Du spricht mit angeklebter Zunge, da sind deine Probleme wohl doch schlimmer als ich dachte. Du bist nicht mein Typ, sorry, da müssen dir andere helfen, auch bei der Konstruktion von Fallstudien. ---------------------------------------- ---------------------------------------- -------------------------------------- *** ‹(•¿•)› “Ich bin für unsere Profis: Dr. Uwe Harttgen und Marc Fascher " ‹(•¿•)› *** |
Zitat -
... Du spricht mit angeklebter Zunge, da sind deine Probleme wohl doch schlimmer als ich dachte. Du bist nicht mein Typ, sorry, da müssen dir andere helfen, auch bei der Konstruktion von Fallstudien. ... Ich hatte schon befürchtet, dass Du nicht erklären möchtest, was Du forderst. Schade |
alibaba, rower meint den Fußball in Oberhausen!
Übrigens eine Klasseleistung heute vom BVB in London! Schlakke hat natürlich auch alles getan um ein Rot-Weiß-Herz zu erfreuen! |
Morschi schrieb es mal ein paar Seiten vorher, dass wir uns in der Diskussion nur im Kreise drehen. Ich leg noch nach, wir drehen uns und drehen uns, giften uns an und kommen natürlich nicht weiter. Meinungen prallen auf Meinungen, Emotionen schaukeln sich hoch. Keiner hört dem anderen zu.
Da wäre es doch einmal an der Zeit, eine methodisch strukturierte Diskussion zu führen. Unter uns weilen Optimisten, Pessimisten, Laien, Experten, Ängstliche, Hasardeure, Kreative, ordnende und moderierende Typen. Mein Vorschlag an alle: Im nächsten Monat diskutieren wir nach der Methode der "6 Denkenden Hüte" Ich masse mir aber die Rolle eines Diskussionsleiters oder Vorredners einer Methode nicht an, daher meine Bitte an Alle: Gebt doch einmal eure Vorschläge zum Besten, wie wir methodisch, analytisch und konstruktiv vorwärts bewegen können. "Uwe ist ein richtiger geiler Typ! Er ist geradeaus, ehrlich und direkt, vom Trainertypen und Charakter als Mensch passt er wie die Faust aufs Auge ins Ruhrgebiet und besonders RWE sowie die Hafenstraße." (D. Ernst) |
Zitat -
Doch memax, war der nebenberufliche Scout von Waldis Gnaden. Ich geh mal davon aus, dass du heute auf Malle und nicht am Stimmberg warst. Ich habe nur ein Bild von Denjenigem, den ich heute gesehen habe und seit langem sehe. Seinen Namen kenne ich nicht. Wenn ich es gesichert nachvollziehen kann, dass wir über den Gleichen reden, dann werde ich es kommentieren. "Uwe ist ein richtiger geiler Typ! Er ist geradeaus, ehrlich und direkt, vom Trainertypen und Charakter als Mensch passt er wie die Faust aufs Auge ins Ruhrgebiet und besonders RWE sowie die Hafenstraße." (D. Ernst) |
Zitat -
alibaba, rower meint den Fußball in Oberhausen! Übrigens eine Klasseleistung heute vom BVB in London! Schlakke hat natürlich auch alles getan um ein Rot-Weiß-Herz zu erfreuen! In Oberhausen kenne ich auch jemanden. Liebe kennt keine Liga |
Ein ww bekommt als Polizist Minimum K12, das sind ca 3.200 netto inkl freier Heilfürsorge!!!
Er wäre ein Idiot und wahrscheinlich ein unverantwortlicher Familienvater, sollte er bei RWE weniger netto verdienen inkl. Krankenversicherung, oder? Ach ja ... Ich halte nochmals die vom Verein genannten Gehaltsgrenzen für Spieler zwischen 1500-3500 Euro brutto für vermutlich unwahr, sofern man o.g. Fakten zugrunde legt, oder verkenne ich da was? Sofer es aber stimmen sollte, so wäre ich als Spieler ziemlich angepisst, sofern ich die Kohle Brutto bekomme, die der Coach als Minimum netto hat! Vielleicht liegen da ja auch Gründe für die Leistungsschwankungen .... Machtspiele!!! Wer mit Bananen bezahlt, darf sich nicht darüber wundern, dass er nur Affen beschäftigt... Zitat -
Zitat -
Zitat -
Zitat -
Zitat -
memax, ich weiß, letztlich wird es logischerweise um Geld gehen und dieses Thema ist an Brisanz kaum zu überbieten! Von 6-stelligenSummen zu sprechen ist sicherlich unrealistisch! Wrobel hat noch einen Vertrag für 1,5 Jahre. Was meinst du denn, für welches Gehalt der hier arbeitet? der hat sich von einer Position beurlauben lassen, auf der er das auch verdient hätte. Der Vertragsbeginn mit WW war am 01.08.2013, also noch eine lange Zeit. Schätze mal, dass er etwas mehr verdienen dürfte, alleine schon wegen der Tatsache, dass die Beamtenversorgung bei Krankheitskosten wegfällt und er wohl eine neue evtl. Privatversicherung abschließen musste. Soso,wieso fällt die beamtenversorgung im krankheitsfall weg ? Ein Landesbeamter (Polizist) hat eine sogenannte "Freie Heilfürsorge". Bei einer Freistellung/Beurlaubung entfällt diese Heilfürsorge und man muss sich anderweitig krankenversichern. Wir haben mittlerweile eine Krankenpflichtversicherung. Bin ich in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, gibt es die Statusfrage. Versicherungspflichtig oder Freiwillig versichert (Einkommensabhängig) Bin ich freiwilliges Mitglied habe ich die Wahl ob privat oder gesetzlich. |
Hier werden wohl die meisten User, die in den letzten Tagen hier versucht haben einen sinnvollen Beitag zu formulieren, in ihrem bisherigen Leben maximal mit Bananen bezahlt worden sein!
Nur noch peinlich was hier abgeht! |
Zitat -
Ein ww bekommt als Polizist Minimum K12, das sind ca 3.200 netto inkl freier Heilfürsorge!!! Er wäre ein Idiot und wahrscheinlich ein unverantwortlicher Familienvater, sollte er bei RWE weniger netto verdienen inkl. Krankenversicherung, oder? Ach ja ... Ich halte nochmals die vom Verein genannten Gehaltsgrenzen für Spieler zwischen 1500-3500 Euro brutto für vermutlich unwahr, sofern man o.g. Fakten zugrunde legt, oder verkenne ich da was? Sofer es aber stimmen sollte, so wäre ich als Spieler ziemlich angepisst, sofern ich die Kohle Brutto bekomme, die der Coach als Minimum netto hat! Vielleicht liegen da ja auch Gründe für die Leistungsschwankungen .... Machtspiele!!! Wer mit Bananen bezahlt, darf sich nicht darüber wundern, dass er nur Affen beschäftigt... Zitat -
Zitat -
Zitat -
Zitat -
[quote=morschi 1907] memax, ich weiß, letztlich wird es logischerweise um Geld gehen und dieses Thema ist an Brisanz kaum zu überbieten! Von 6-stelligenSummen zu sprechen ist sicherlich unrealistisch! Wrobel hat noch einen Vertrag für 1,5 Jahre. Was meinst du denn, für welches Gehalt der hier arbeitet? der hat sich von einer Position beurlauben lassen, auf der er das auch verdient hätte. Der Vertragsbeginn mit WW war am 01.08.2013, also noch eine lange Zeit. Schätze mal, dass er etwas mehr verdienen dürfte, alleine schon wegen der Tatsache, dass die Beamtenversorgung bei Krankheitskosten wegfällt und er wohl eine neue evtl. Privatversicherung abschließen musste. Soso,wieso fällt die beamtenversorgung im krankheitsfall weg ? Ein Landesbeamter (Polizist) hat eine sogenannte "Freie Heilfürsorge". Bei einer Freistellung/Beurlaubung entfällt diese Heilfürsorge und man muss sich anderweitig krankenversichern. Wir haben mittlerweile eine Krankenpflichtversicherung. Bin ich in einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, gibt es die Statusfrage. Versicherungspflichtig oder Freiwillig versichert (Einkommensabhängig) Bin ich freiwilliges Mitglied habe ich die Wahl ob privat oder gesetzlich. Laut Reviersport vom 13. Februar 2009 (Autor: Oliver Gerulat) www.reviersport.de/74346---rwe-wrobels-r ot-weisse-spezialeinheit.html ist WW Polizeihauptkommissar. Demnach wird er nach A 12 eingestuft (BesGr A 12). Interessant ist in diesem Artikel auch die Auflistung ehemaliger Vereine (STV Horst Emscher, Horst 08, FSV Witten) in denen WW als Verteidiger aktiv gespielt hat. Das Bruttogehalt hängt u.a. vom Alter (Dienstaltersstufen!) sowie den Familienverhältnissen (Familienzuschlag) ab. Dazu kommen evtl. noch weitere Zulagen. Für das Nettogehalt ist dann in erster Linie die Steuerklasse sowie ggf. Kinderfreibeträge ausschlaggebend. Sozialversicherungsbeiträge zahlt der Beamte keine. Oft muss er aber von seinem Nettoverdienst noch die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Beispiel eines Polizeihauptkommissar: Verdienst mit A 12, 50 Jahren ca. 3900.-- netto. In diesem Netto-Gehalt enthalten sind diverse Zulagen sowie z.B. zwei Kinderzuschläge + Verheiratetenzuschlag (kein Kindergeld). Krankenversicherung wurde mit 170 Euro berechnet und muss selbst bezahlt werden. Als junger Kommissar mit 30 Jahren kommt man auf etwa 2200 netto. Versuch mal aus dem Fenster zu gucken, wenn du keinen Kopf hast (der allgemeine Gemütszustand als RWE-Fan). |
Zitat -
Ach ja ... Ich halte nochmals die vom Verein genannten Gehaltsgrenzen für Spieler zwischen 1500-3500 Euro brutto für vermutlich unwahr, sofern man o.g. Fakten zugrunde legt, oder verkenne ich da was? Wieso unwahr? Fakt oder Vermutung? Ich kann mir durchaus vorstellen das ein geringes Grundgeahlt gezahlt wird, aber die Spieler eine Punkteprämie bekommen und damit aufstocken können! |