Zitat - geschrieben von Superlwe
Wieso nur so wenig?
Ein Tagessatz ermittelt sich aus dem Nettogehalt des Verurteilten, geteilt durch 30 Tage.
Beispiel: Ein Täter wurde zu 80 Tagessätzen verurteilt. Er hat ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro. Dies ergibt eine Tagessatzhöhe von
40 Euro (1.200 : 30). Um die Gesamtstrafe zu ermitteln, wird nun die Anzahl der Tagessätze mit der Tagessatzhöhe multipliziert. 80 x 40 ergibt 3.200.
1.)Die Gesamtstrafe beträgt demnach
3.200 Euro.
Dazu kommen noch
2.) €800.- für den Schiedsrichter-Assistenten
3.)Gerichtskosten
4.)„Von den verbleibenden 67.000 Euro hat der Täter einen substanziellen Teil ausgeglichen“, sagte Fricke,VfL Bochum-Sprecher
Bevor hier jemand jubelt, "Endlich gibt der Verein die Strafe weiter"
Ich sage Bullshit, was WAZ, dpa und
RevierSport Echt.Ehrlich. hier verbreiten.
zu1) Der Mann hat ein richterlich ermitteltes Nettoeinkommen von
1.200 Euronen
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2024
in Absatz 1: Nummer 1 von 1.402,28 auf
1.491,75 Euro monatlich,
Nummer 2 von 322,72 auf 343,31 Euro wöchentlich,
Nummer 3 von 64,54 auf
68,66 Euro täglich
Zu2) Könnte er vom Mutters Sparbuch mopsen.
zu3) Klugerweise könnte er vorher die Prozesskostenhilfe beantragt haben, dann bleibt di 0.
zu4) Da kann ihn nur die Oma und ihr Sparstrumpf helfen, denn einen Bankkredit bekommt er nicht.
Alternativ wäre einen substanziellen Teil von 67.000 Euro ausgeglichen ca. 49%, das entspricht genau 32.830 Euro.
Dann käme der Becherwerfer mit Sozialleistung für den Geschädigten,
Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2024 12,41 Euro pro Stunde,
auf 2645,2 Stunden Tribünenfegen im städtischen rewirpowerSTADION oder den heiligen Rasen beim VfL Bochum 1848
Damit hat der verurteilte Täter 330 Achtstundenschichten zu tätigen.
PS: Vielleicht ist es aber auch Fake und Fricke,VfL Bochum-Sprecher spricht die Unwahrheit.