er hätte sich bis zum 31.12 bei sein alten Verein abmelden müssen.
Ein Spieler muss sich per Einschreiben mittels Postkarte abmelden. Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels. Zu diesem Zeitpunkt ist die Spielberechtigung für den bisherigen Verein erloschen. Erkennt der Verein die Abmeldung nicht an, z. B. weil die Abmeldung nicht per Einschreibepostkarte erfolgt ist, sondern durch einen Einschreibebrief, muss dies unter Angabe der Gründe innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Abmeldung dem Spieler per Einschreiben mitgeteilt werden. Wird der Abmeldung innerhalb dieser Frist nicht widersprochen, erkennt der abgebende Verein diese an. Der abgebende Verein kann dann später die Spielberechtigung für den neuen Verein nicht mit der Begründung anfechten, dass sich der Spieler nicht ordnungsgemäß abgemeldet hat.
Beispiel: Der Spieler meldet sich am 30.12. per Einschreibebrief bei seinem bisherigen Verein ab. Der abgebende Verein händigt den Spielerpass nicht innerhalb der 14 Tage Frist aus. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird am 30.01. beantragt und der Spieler erhält eine sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele. Der abgebende Verein kann gegen die Spielberechtigung nicht mehr Beschwerde mit der Begründung einlegen, dass sich der Spieler nicht ordnungsgemäß per Einschreibepostkarte abgemeldet hat. Die Abmeldung per Einschreibebrief ist durch den unterbliebenen Widerspruch anerkannt worden.
Beispiel: Laut Eintragung im Spielerpass erfolgte die Abmeldung am 01.01. Die Zustimmung zum Vereinswechsel wurde erteilt. Das letzte Spiel wurde am 15.12. bestritten. Am 10.01. wird die Spielberechtigung beantragt. Da die Abmeldung nicht bis zum 31.12. erfolgt ist, kann die Spielberechtigung für Pflichtspiele nur mit Ablauf von sechs Monaten nach dem letzten Spiel zum 16.06. erteilt werden. Bestätigt im nach hinein der abgebende Verein eine Abmeldung vom 31.12., kann diese nicht anerkannt werden. Der Nachweis kann nur durch die Einreichung des Originaleinschreibebelegs über die erfolgte Abmeldung am 31.12. erbracht werden, wobei dies bis zum Ende der Wechselperiode erfolgt sein muss.
Beispiel: Der Spieler hat sich am 01.01. abgemeldet, die Zustimmung zum Vereinswechsel wird erteilt. Laut Eintragung im Spielerpass erfolgte das letzte Spiel am 15.10. Die Spielberechtigung wird am 31.01. beantragt. Wegen der nicht fristgerechten Abmeldung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum 16.04. (sechs Monate nach dem letzten Spiel). Der abgebende Verein bestätigt im nach hinein, dass das letzte Spiel bereits am 15.06. bestritten wurde. Diese Bescheinigung wird nicht anerkannt, so dass die Spielberechtigung nicht abgeändert werden kann. Die Spielberechtigung kann nur abgeändert werden, wenn das Datum 15.06. vom Kreisvorsitzenden/Staffelleiter bestätigt wird.
Es war ein wunderschöner Augenblick, als der Bundestrainer sagte: ›Komm Stefan, zieh deine Sachen aus, jetzt geht's los!‹«
Steffen Freund