Paragraph 36.2.8: das Verlangen einer Mannschaft - hier des SC Preußen, die Gäste sahen sich nicht in der Lage weiterzuspielen, nachdem zwei Spieler durch den Böllerwurf verletzt wurden. Wobei eine Mannschaft keinen Abbruch fordern kann, die Entscheidung obliegt alleine dem Unparteiischen.
Paragraph 36.4: Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen. Was für eine Neuansetzung sprechen würde. Allerdings gibt es noch den Paragraphen 43 - die Spielwertung in besonderen Fällen.
Noch mal die Entscheidung kommt vom Schiri!
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Da kann man noch gar nichts ableiten. Wenn das Urteil kommt so wie ich die Rw Fans kenne werden diese die ganze Saison Münster verhöhnen .
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magic75
Minikicker
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"so wie ich die Rw Fans kenne werden diese die ganze Saison Münster verhöhnen."
Was die Münster-Fans fraglos um den Schlaf bringen und richtig fertig machen wird.
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Es ging nicht um ableiten! Es ging darum wer das Spiel abgebrochen hat.
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Kann denn jemand sagen wie nahe der Böller an den Spielern war 1m 2m usw
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magic75
Minikicker
Lieblingsverein
"Kann denn jemand sagen wie nahe der Böller an den Spielern war 1m 2m usw"
1,82m, vielleicht auch 1,86
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Marco_Assindia_1907
Kaderfüller
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Verstehe ich nicht 10000 im Stadion die Spieler und Schiedsrichter keiner hat überhaupt was gesehen noch nicht mal die Rauchwolke wenn jetzt einer nur Krach machen will um die Spieler zu erschrecken dann stellt sich das doch anders da. Vielleicht war es doch die unsichtbare Drone .
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Marco_Assindia_1907
Kaderfüller
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@MS-Adler In diesem Podcast Sonderfolge: Der Spielabbruch in Essen und die Folgen Ab Minute 16:30.....
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Marco_Assindia_1907
Kaderfüller
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§ 36 Spielabbruch (1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft hat. (2) Zum Abbruch eines Spiels durch den Schiedsrichter können nachstehende Gründe führen: 1. starke Dunkelheit, 2. Unbespielbarkeit des Platzes, 3. tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter oder auf einen -assistenten, 4. Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spiels, 5. allgemeine Widersetzlichkeit der Spieler, 6. Nichtbefolgen eines Feldverweises auf Zeit oder Dauer durch einen Spieler, 7. bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter Ordnungsdienst, 8. das Verlangen einer Mannschaft, 9. Unterschreitung der erforderlichen Mindestspieleranzahl gemäß Regel 3. (3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt. (4) Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen.
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Underground
Stammspieler
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Selbstverständlich kann in letzter Instanz nur der Schiedsrichter abbrechen. Wenn eine Mannschaft sich aber verweigert weiterzuspielen ist das nur die logische Konsequenz.
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Underground
Stammspieler
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Siehe Punkt 8. das Verlangen EINER Mannschaft….
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don`t panic!
Minikicker
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Danke für die Auflistung des §36 Spielabbruch. ich denke in diesem, unseren Fall kommt wohl Absatz 2, Punkt 3 und 7 zum tragen....Angriff auf Spieler , Bedrohung durch Zuschauer. Nur, welche Strafe / Strafmaß ist angemessen? Aus welchem Personenkreis setzt sich WDFV-Sportgericht, bzw. -Verbandsgericht zusammen? Ich habe leider die Befürchtung das diese "Richter" auch unsere Henker sind. Ich meine damit , sie vertreten eher die Interessen ihrer Vereine, Verbände, Kreise. Oder sei es um M.Uhlig eins auszuwischen.
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Anton Leopold
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Markus Lass bitte gut sein. Ich bin froh, dass es keine Beinverletzung gab. Wäre alles drin gewesen. Der Feuerwerkskörper war maximal 2 Meter vom Spieler mit dem Zopf entfernt zur Zeit der Explosion. Ich erwarte kein Wiederholungsspiel.
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Anton Leopold
Star
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don't panic Genau. Der WDFV ist nicht neutral. Siehe letzte Saison
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Anton--- ja--haste Recht das können drehen und wenden das war im Endeffekt so wie so eine kriminelle Tat . Wenn ich zbs noch an den DFB denke hat RW immer ,,gute " Karten gehabt ich rechne auch mit den schlimmsten Anton trotzdem schönen Abend noch, ist ja auch noch Karneval trotz Ukraine.
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MS-Adler
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@ Underground
Dann wird es auch entscheidend sein, was der Schiri in seinen Bericht schreibt. Und da sehe große Unterschiede
A) Der Schiedsrichter sieht keinen Grund für einen Abbruch (er wird ja auch wohl telefoniert haben), möchte weiter spielen und Preußen sieht sich außer Stande
B) Er befragt beide Mannschaft, ob ein Weiterspielen zumutbar ist. Preußen verneint dies und er entscheidet auf Abbruch
Kenne da das Vorgehen nicht. Deshalb warte ich auf das Urteil. Man muss es dann ja in beiden Fällen akzeptieren
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Rotor
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Salomonisch: Es bleibt beim 1:1 und gut is.
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Marco_Assindia_1907
Kaderfüller
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@don`t panic! Absatz 2, Punkt 3 und 7 Punkt 3 wäre wenn ein Spieler den Schiri eine Ohrfeige geben würde. Punkt 7 wäre wenn z.B.Fans versuchen bzw. schon auf dem Rasen sind das mit dem Ordnungsdienst würde passen.
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Marco_Assindia_1907
Kaderfüller
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@Underground Siehe Punkt 8. das Verlangen EINER Mannschaft…. Wiederspricht sich aber mit dem hier (3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt. oder sehe ich das falsch.
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