RWE - Münster: Höchstens zwei Instanzen - erster Gerichtstermin steht fest

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Paragraph 36.2.8: das Verlangen einer Mannschaft - hier des SC Preußen, die Gäste sahen sich nicht in der Lage weiterzuspielen, nachdem zwei Spieler durch den Böllerwurf verletzt wurden. Wobei eine Mannschaft keinen Abbruch fordern kann, die Entscheidung obliegt alleine dem Unparteiischen.

Paragraph 36.4: Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen. Was für eine Neuansetzung sprechen würde. Allerdings gibt es noch den Paragraphen 43 - die Spielwertung in besonderen Fällen.


Noch mal die Entscheidung kommt vom Schiri!
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Da kann man noch gar nichts ableiten. Wenn das Urteil kommt
so wie ich die Rw Fans kenne werden diese die ganze Saison
Münster verhöhnen .
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"so wie ich die Rw Fans kenne werden diese die ganze Saison
Münster verhöhnen."

Was die Münster-Fans fraglos um den Schlaf bringen und richtig fertig machen wird.
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Es ging nicht um ableiten!
Es ging darum wer das Spiel abgebrochen hat.
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Kann denn jemand sagen wie nahe der Böller an den Spielern war
1m 2m usw
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"Kann denn jemand sagen wie nahe der Böller an den Spielern war
1m 2m usw"

1,82m, vielleicht auch 1,86
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@MS-Adler in diesem Poscast ab Minute16:30
fussball-insi de.blogs.julephosting.de/311-new-episode
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Verstehe ich nicht 10000 im Stadion die Spieler und Schiedsrichter
keiner hat überhaupt was gesehen noch nicht mal die Rauchwolke
wenn jetzt einer nur Krach machen will um die Spieler zu erschrecken
dann stellt sich das doch anders da.
Vielleicht war es doch die unsichtbare Drone .
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@MS-Adler
In diesem Podcast
Sonderfolge: Der Spielabbruch in Essen und die Folgen
Ab Minute 16:30.....
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§ 36 Spielabbruch
(1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel jederzeit abbrechen, wenn ihm die
Fortführung aus wichtigen Gründen nicht zumutbar erscheint. Zum
Abbruch eines Spiels soll der Schiedsrichter aber erst dann
einschreiten, wenn er alle Mittel zur Fortführung eines Spiels erschöpft
hat.
(2) Zum Abbruch eines Spiels durch den Schiedsrichter können
nachstehende Gründe führen:
1. starke Dunkelheit,
2. Unbespielbarkeit des Platzes,
3. tätlicher Angriff eines Spielers auf den Schiedsrichter oder auf
einen -assistenten,
4. Unmöglichkeit der Durchführung eines geordneten Spiels,
5. allgemeine Widersetzlichkeit der Spieler,
6. Nichtbefolgen eines Feldverweises auf Zeit oder Dauer durch einen
Spieler,
7. bedrohliche Haltung der Zuschauer und mangelhafter
Ordnungsdienst,
8. das Verlangen einer Mannschaft,
9. Unterschreitung der erforderlichen Mindestspieleranzahl gemäß
Regel 3.
(3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.
(4) Erfolgt der Spielabbruch aus Gründen, die beide Mannschaften nicht
zu vertreten haben, ist das Spiel neu anzusetzen.
User Pic
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Selbstverständlich kann in letzter Instanz nur der Schiedsrichter abbrechen. Wenn eine Mannschaft sich aber verweigert weiterzuspielen ist das nur die logische Konsequenz.
User Pic
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Siehe Punkt 8. das Verlangen EINER Mannschaft….
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Danke für die Auflistung des §36 Spielabbruch.
ich denke in diesem, unseren Fall kommt wohl Absatz 2, Punkt 3 und 7
zum tragen....Angriff auf Spieler , Bedrohung durch Zuschauer.
Nur, welche Strafe / Strafmaß ist angemessen?
Aus welchem Personenkreis setzt sich WDFV-Sportgericht, bzw.
-Verbandsgericht zusammen?
Ich habe leider die Befürchtung das diese "Richter" auch unsere Henker
sind. Ich meine damit , sie vertreten eher die Interessen ihrer Vereine,
Verbände, Kreise. Oder sei es um M.Uhlig eins auszuwischen.
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Markus
Lass bitte gut sein. Ich bin froh, dass es keine Beinverletzung gab. Wäre alles drin gewesen. Der Feuerwerkskörper war maximal 2 Meter vom Spieler mit dem Zopf entfernt zur Zeit der Explosion.
Ich erwarte kein Wiederholungsspiel.
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don't panic
Genau. Der WDFV ist nicht neutral. Siehe letzte Saison
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Anton--- ja--haste Recht das können drehen und wenden das war im Endeffekt so wie so eine kriminelle Tat . Wenn ich zbs noch an den DFB denke
hat RW immer ,,gute " Karten gehabt ich rechne auch mit den schlimmsten
Anton trotzdem schönen Abend noch, ist ja auch noch Karneval trotz Ukraine.
User Pic
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@ Underground

Dann wird es auch entscheidend sein, was der Schiri in seinen Bericht schreibt. Und da sehe große Unterschiede

A) Der Schiedsrichter sieht keinen Grund für einen Abbruch (er wird ja auch wohl telefoniert haben), möchte weiter spielen und Preußen sieht sich außer Stande

B) Er befragt beide Mannschaft, ob ein Weiterspielen zumutbar ist. Preußen verneint dies und er entscheidet auf Abbruch

Kenne da das Vorgehen nicht. Deshalb warte ich auf das Urteil. Man muss es dann ja in beiden Fällen akzeptieren
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Salomonisch: Es bleibt beim 1:1 und gut is.
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@don`t panic!
Absatz 2, Punkt 3 und 7
Punkt 3 wäre wenn ein Spieler den Schiri eine Ohrfeige geben würde.
Punkt 7 wäre wenn z.B.Fans versuchen bzw. schon auf dem Rasen sind das mit dem Ordnungsdienst würde passen.
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@Underground
Siehe Punkt 8. das Verlangen EINER Mannschaft….
Wiederspricht sich aber mit dem hier
(3) Eine Mannschaft ist nicht zum Abbruch eines Spiels berechtigt.
oder sehe ich das falsch.

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