Dabei geht es dem VfR weniger um die Wertung des Spiels, als vielmehr um die Umstände der Verhandlung und die Urteilsbegründung. Darin hieß es, dass Warbeyen-Coach Joris Ernst der Auslöser für den Spielabbruch gewesen sei, weil er seine Mannschaft, die zuvor vier Platzverweise hinnehmen musste, dazu aufgefordert habe, das Spielfeld zu verlassen.
Allerdings soll Schiedsrichter Dustin Sikorski zuvor das Angebot gemacht haben, die Begegnung zu beenden, was er laut Spielordnung nicht gedurft hätte. "Wenn er das anbietet, obwohl er das nicht darf, dann stellt das einen Regelverstoß dar und dann muss er dafür bestraft werden", findet Ernst, der ausdrücklich betont, dass er nicht von sich aus an einen Abbruch der Begegnung gedacht habe. "Dass ich auf die Idee gekommen sein soll, entspricht schlicht und ergreifend nicht den Tatsachen."
Ihn ärgert es besonders, dass der Unparteiische bei der Verhandlung nichts davon wissen wollte, dass er den Abbruch angeboten hatte. "Da scheint es plötzlich Erinnerungslücken gegeben zu haben", benennt der VfR-Trainer einen nicht ganz ernstzunehmenden Grund.
Unverständlich ist für ihn außerdem, dass das Gericht die Aussagen, die seine Sicht der Dinge bestätigten, bei der Urteilsfindung nicht beachtet wurden. "Sogar der gegnerische Trainerkollege und ein neutraler Pressevertreter haben mitbekommen, dass man mir den Abbruch angeboten hat." Deswegen legte der Verein nun Einspruch ein, obwohl man mit der 3:1-Wertung für Tönisberg einverstanden ist. "Es geht nicht um die Punkte", erklärt Ernst. "Aber ich möchte nicht als alleiniger Schuldiger dastehen."
Nun muss sich die Verbandsspruchkammer mit dem Fall beschäftigen und Ernst hofft darauf, dass nicht wieder der "Mantel des Schweigens über den Fehler des Schiedsrichters gehüllt wird."