Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sperrte den Schlussmann im Einzelrichter-Verfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens.
Lenz war beim Auswärtsspiel des Aufsteigers beim FC Augsburg (0:3) wegen eines absichtlichen Handspiels außerhalb des Strafraums in der 6. Minute von Schiedsrichter Tobias Welz (Wiesbaden) des Feldes verwiesen worden.