Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat den Erlass von 35 Strafbefehlen beantragt. Dabei geht es in sieben Fällen um zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen, in den übrigen Fällen um Geldstrafen. Zwölf Verfahren wurden eingestellt.
Am 14. Mai 2017 waren etwa 2300 Dresden-Anhänger in Kleidung mit Militär-Optik vor dem Zweitligaspiel gegen den Karlsruher SC durch die Stadt marschiert. Die erste Reihe des Zuges trug ein Banner mit der Aufschrift „Krieg dem DFB“. Während des Marsches waren Polizisten mit Pyrotechnik beworfen sowie beschossen und verletzt worden. dpa