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Hansa Rostock
Steuern von 4,5 Mio Euro werden fällig

Rostock: Steuern von 4,5 Mio Euro werden fällig
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Hansa Rostock hat im Steuerstreit vor Gericht eine weitere Niederlage bezogen und muss sich auf eine Nachzahlung von rund 4,5 Millionen Euro einstellen.

Der Bundesfinanzhof bestätigte ein Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern, wonach frühere Finanzangelegenheiten nicht korrekt versteuert worden waren.

Das Gericht hatte zu klären, ob Hansa in den Jahren von 1999 bis 2011 zu Unrecht Transferentschädigungen und Provisionen an Spielervermittler als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt hatte oder ob diese über die Vertragslaufzeit abzuschreiben gewesen wären.

Gleichzeitig greift für Hansa eine Auflage der Deutschen Fußball Liga (DFL) zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit. Hansa muss bis zum 18. Januar einen beweiskräftigen Nachweis erbringen, mit welchen finanziellen Mitteln die Steuerschuld getilgt werden soll. In dieser Zeit darf der Klub keine Transfers tätigen.

"Wir sind seit längerem in Gesprächen mit den beteiligten Parteien und sind zuversichtlich, dass wir die entsprechenden Vereinbarungen in der nächsten Woche treffen, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins bis zum 30. Juni zu erhalten und somit die Auflage der DFL zu erfüllen", sagte Präsident Bernd Hofmann.

Hansa hatte sich frühzeitig auf die Nachzahlung eingestellt. Im Jahresabschluss zum 30. Juni 2011 wurden bereits Rückstellungen in Höhe von 4,43 Millionen Euro gebildet. Somit würden bilanziell keine neuen Verpflichtungen entstehen, hieß es in einer Mitteilung des Klubs. Allerdings wuchsen durch die Rücklagen die Verbindlichkeiten des Klubs auf 16 Millionen Euro an.

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