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S04-Aufsichtsrat lehnt Antrag von Peter Peters ab

Foto: firo

Vor der Jahreshauptversammlung des S04 hatte Schalkes langjähriger Finanzvorstand Peter Peters einen Antrag zur Abstimmung eingebracht, den Aufsichtsrat künftig zu verkleinern. Dieser wurde vom Gremium abgelehnt.

Am 13. Juni 2021 steigt die Mitgliederversammlung des FC Schalke 04. Wegen der Corona-Pandemie findet die im vergangenen Jahr ausgefallene Veranstaltung virtuell statt. Unter anderem stehen acht der elf Posten im Aufsichtsrat des Vereins zur neuen Besetzung an. Fünf von diesen acht werden durch die Mitgliederversammlung gewählt.

Zu den Kandidaten, die sich um einen der Posten beworben haben, aber noch vom Wahlauschuss zugelassen werden müssen, gehört der langjährige Finanzvorstand Peter Peters. Pikant: Vor der Mitgliederversammlung können frist- und formgerecht Satzungsänderungsanträge eingebracht werden. Einen solchen hat Peters gestellt. Dieser wurde vom Aufsichtsrat nun aber abgelehnt und nicht zur Abstimmung zugelassen.

„Das Entsenderecht des SFCV dürfte sich hingegen zeitlich überholt haben "

Peter Peters hatte beantragt, das Gremium von elf auf sieben Mitglieder zu verschlanken. „Dadurch soll insbesondere erreicht werden, dass der Aufsichtsrat künftig schneller reagieren kann“ erklärt Peters in seinem Antrag, der im Schalker Kreisel abgedruckt ist. Von diesen sieben Mitgliedern des Aufsichtsrates sollten künftig vier durch die S04-Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre bestimmt werden, jeweils pro Jahr einer. Ein Aufsichtsratsmitglied sollte künftig durch den Sportausschuss bestimmt werden, bis zu zwei weitere hätten durch den Aufsichtsrat optiert werden können. Ein Fanvertreter sollte dem Aufsichtsrat nach dem Vorschlag Peters' künftig nicht mehr angehören. „Das Entsenderecht des SFCV (Schalker Fanclub Verband, die Red.) dürfte sich hingegen zeitlich überholt haben. Da sich die Fan – und Mitgliederstrukturen in den letzten Jahren gewandelt haben, besteht kein zwingender Bedarf mehr für das Entsenderecht des SFCV“ schreibt Peters in seinem Antrag.

Zur Begründung der Ablehnung schreibt der Aufsichtsrat: “Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich bewährt. Insbesondere wird durch die maximale Anzahl von elf Aufsichtsratsmitgliedern nicht der Abstimmungs und Kommunikationsprozess erschwert. Sowohl für Präsenzsitzungen als auch für Beschlussfassungen im elektronischen Verfahren macht es für den Abstimmungs- und Kommunikationsprozess keinen Unterschied, ob sieben oder elf Aufsichtsratsmitglieder daran teilnehmen. Eine Notwendigkeit zur Verkleinerung des Aufsichtsrats wird derzeit nicht gesehen.“

Die Mitgliederversammlung kann abgelehnte Anträge dennoch zur Tagesordnung und Beschlussfassung zulassen, wenn zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder zustimmen. Ein Antrag, dass dafür künftig sogar eine einfache Mehrheit ausreichen soll, wurde zur Abstimmung zugelassen.

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