Mit Spielsperren, die die Spruchkammer aufgrund irgendwelcher Vergehen ausspricht, kennen sich die meisten Amateurfußballer aus. Aber mittlerweile erreicht das Geschehen auf den Plätzen teilweise Ausmaße, bei denen eine sportliche Bestrafung einfach nicht mehr ausreicht. In diesen Fällen kann längst nicht mehr von „gesunder Härte“ gesprochen werden, sondern eher von fahrlässiger Körperverletzung, die bestraft werden muss, und zwar nicht einzig dadurch, jemanden nicht kicken zu lassen. Da sind sich die meisten einig. Doch nur selten führt ein Prozess zum "Erfolg", ist einem Spieler Vorsatz nachzuweisen.
Kein schönes Bild: Ruben Grote nach der Attacke.
Nun wurde einem Keeper aus der Kreisliga B in Bochum 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem ihm sein Gegenspieler mit einem Tritt eine tiefe Risswunde im Gesicht zugefügt hatte. "Meiner Meinung nach war das Absicht", blickt Ruben Grote, der getroffene Torhüter des VfB, auf die Szene des Spiels gegen den Wittener Klub SF Durcholz zurück, als er bei einem langen Ball mit dem Kopf klären wollte, um kein Handspiel außerhalb des Strafraums zu riskieren. Doch anstatt zurück zu ziehen, trat der gegnerische Stürmer durch und traf Grote mit dem Spann im Gesicht. „Ich war vollkommen weggetreten, musste sofort ins Krankenhaus gebracht und dort mit 16 Stichen genäht werden. Der Spieler hat mich lange gesehen, lief auf mich zu und hätte die Aktion ohne Probleme verhindern können."
Neben der dreimonatigen Spielsperre durch die Spruchkammer, erstattete Grote zudem Anzeige gegen den Akteur der SFD. Doch dieser erschien erst gar nicht beim Gerichtstermin. Zu einer Entschuldigung kam es ebenfalls nicht. Der Richter sprach dem Opfer in einem Versäumnisurteil 1000 Euro Schadensersatz zu, auf welches Grote 30 Jahre lang ein Anspruchsrecht hat. Neben diesem Betrag muss der Angeklagte zudem noch Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten tragen.
Ein Urteil, was abschreckende Wirkung haben könnte. Zufrieden ist der Torhüter des VfB trotzdem nicht wirklich: „Der Spieler hatte in der Saison vorher schon eine Rote Karte bekommen, da finde ich für einen Wiederholungstäter eine Sperre von drei Monaten einfach zu wenig. Außerdem ging es mir in erster Linie nicht um das Geld, sondern darum, dass er seine Aktion bereut und sich zumindest bei mir entschuldigt, dann hätte ich von einer Anzeige vielleicht auch abgesehen.“
Und es gibt weitere Fälle im Fußballkreis Bochum. Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich vor zwei Jahren, als ein Akteur des FSV Witten nach einem augenscheinlich absichtlichen, abseits vom Ball stattfindenden "Pferdekusses", den er von seinem Gegenspieler "verpasst" bekam, viermal aufgrund von Einblutungen in das Bein operiert werden musste und kurz vor einer Beinamputation stand. Das Verfahren über die Höhe des Schmerzensgeldes dauert bis heute an (RevierSport online berichtete).
In einem weiteren sehr schwerwiegenden Fall wurde einem Bochumer Amateurspieler im letzten Jahr ein Schadensersatz von 6000 Euro zugesprochen, nachdem dieser aufgrund eines Knöchelbruchs nach einer völlig überflüssigen Notbremse ein halbes Jahr mit Reha-Maßnahmen behandelt werden musste.