Der frischgebackene Oberliga-Aufsteiger darf in der kommenden Saison nicht im sächsischen Landespokal starten.
Zudem muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro zahlen. Der Verband begründet die drakonische und ausnahmsweise auch wettbewerbsübergreifende Strafe damit, dass „sich der Verein trotz erheblicher Vorahndungen nicht zur Besserung hat aufrufen lassen.“
Der Verein hingegen empfindet die Schwere des Urteils als „unverhältnismäßig“ und kündigt an, Berufung einzulegen. „In der emotionalen Ausnahmesituation – unser Verein stand nach Jahren voller Rückschläge vor dem größten Erfolg seit langem – sind nach den Toren sowie nach dem Abpfiff pyrotechnische Erzeugnisse gezündet worden. Nach unseren Beobachtungen geschah dies in einem Ausbruch von Freude nach der großen Anspannung und nicht etwa, um sich gegenüber dem Gegner oder dem Schiedsrichter unsportlich zu verhalten“, heißt es in einer Stellungnahme der BSG Chemie.
„Eigentlich beträgt die Obergrenze für solche Vergehen 3000 Euro“, sagte Chemie-Sprecher Dirk Skoruppa der Leipziger Volkszeitung. Zudem betont Skoruppa, dass viele Augenzeugen im Stadion gerade den umsichtigen Umgang mit der Pyrotechnik gelobt hätten. Der Verein hat nun bis zum 13. Juli Zeit, die Begründung für die Berufung auszuformulieren.