Die Stadionverbote seien „eine Maßnahme der Prävention und laufen über das Hausrecht des Vereins und des DFB“, betont Arlt. „Es gibt einen klaren, für alle Vereine verbindlichen Maßnahmenkatalog, bei welchem Delikt welche Maßnahme durch den Verein auszusprechen ist“, gab es laut dem Beamten keinen Spielraum bei der Entscheidung des Vizemeisters. Die betreffenden Personen sollen entsprechend straffällig geworden sein.
Die Verbote werden bereits zur neuen Saison greifen. Die Fans, die überwiegend der Ultra-Bewegung angehören sollen, würden somit schon für das Auftaktmatch in Stuttgart keine Eintrittskarten mehr erhalten können. Da einige Unverbesserliche Ende Mai beim Halbfinalspiel um den Westfalenpokal zwischen den A-Jugendteams der SG Wattenscheid und Borussia Dortmund als Wiederholungstäter gegen Gesetze verstoßen hätten (RS berichtete), erhöhe sich in diesen Fällen das Verbot auf bis zu fünf Jahre. Auch in dieser Angelegenheit wurden mittlerweile 14 Stadionverbote verhängt.