Das Aufsichtsratsmitglied darf sein Amt weiterhin ausüben. Die vom Schalker Ehrenrat ausgesprochene dreimonatige Suspendierung ist in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesetzt worden. Wie ein Sprecher des Essener Landgerichtes gegenüber "Presse im Sauerland" bestätigte, wird der Beschluss des Ehrenrates (sprich Hefers Suspendierung) solange ausgesetzt, bis rechtskräftig in der Hauptsache entschieden worden ist. Alle anderen Anträge wurden zurückgewiesen.
Hefer hatte ein externes Gutachten über die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates anfertigen lassen und nach Ansicht von Schalkes Anwalt Dr. Till Wegmann damit gegen seine "Verschwiegenheitspflicht" verstoßen. Ob dem tatsächlich so ist, muss nun in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden. Dieses könnte länger dauern. Doch worum geht es überhaupt?
Hat in Wahrheit der Eilausschuss auf Schalke das Sagen?
Seit 2014 ist der gebürtige Hagener Hefer Mitglied in Schalkes Aufsichtsrat. In diesem fühlt er sich bei wichtigen Entscheidungen aber offenbar übergangen. Denn bis auf eine Ausnahme sollen sämtliche sportliche Entscheidungen in seinem ersten Amtsjahr nicht vom Aufsichtsrat selbst, sondern vom sogenannten "Eilausschuss" getroffen worden sein. Dieses Gremium (offiziell: "Eilausschuss für sportliche Entscheidungen") besteht nur aus dem Vorsitzenden Clemens Tönnies und AR-Mitglied Peter Lange.
Ob dies mit der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vereinbar ist, das wollte Hefer noch einmal genau wissen; auch Fragen der Haftung wollte er mithilfe des angeforderten Gutachtens geklärt wissen. Nach einem Bericht der WAZ habe Hefer einen Vermittlungsversuch von Tönnies abgelehnt, weil er keine Einflussnahme Dritter auf das Verfahren mit dem Ehrenrat haben wollte. Dieser wirft dem Kaufmann Hefer vor, er habe den Zivilrechtsweg gesucht, statt das Thema vereinsintern zu regeln. Und somit auch in Kauf genommen, dass Vereinsinternas an die Öffentlichkeit gelangen könnten.
Dieser Vorwurf indes scheint haltlos: Schließlich ist auch Hefers Rechtsbeistand zur Verschwiegenheit verpflichtet. Außerdem ist auch nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung nicht durchgesickert, was konkret in der Geschäftsordnung des Schalker Aufsichtsrates steht. Das würde wohl auch kaum einen Schalke-Fan interessieren. Diese haben sich in der Vergangenheit eher über andere Lecks im obersten Vereinsgremium gewundert und geärgert.