Denn laut des Arbeitsgerichts Essen war die fristlose Kündigung des Jugendleiters Peter Schäfer genauso wenig rechtens, wie die von Barthelmeß.
Unter Aktenzeichen "3 Ca 115/15" hat das Arbeitsgericht nach mehreren zuvor gescheiterten Güteterminen am Freitag, 10. April, sein Urteil gefällt. Demnach hat Kläger Schäfer auf ganzer Linie gewonnen und darf sich über eine saftige Nachzahlung freuen.
Der Tenor des Urteils im Überblick: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.450,45 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 110,09 € brutto seit dem 02.10.2014 sowie aus jeweils 2.835,09 € brutto seit dem 02.09.2014, 02.11.2014, 02.12.2014 und 02.01.2015. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.071,79 € brutto zu zahlen. 3. Der Beklagten wird verurteilt, an den Kläger 1.288,67 € brutto zu zahlen. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. 6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 24.547,56 € festgesetzt. 7. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.
Essens Präsident Heinz Hofer kommentierte das Urteil nur kurz und knapp: "So etwas nehmen wir nicht hin."