Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 Im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen Vergehen in zwei verschiedenen Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Auslöser waren das Entzünden mehrerer pyrotechnischer Gegenstände in den Partien gegen den FC St. Pauli und beim SV Sandhausen 1916.
Kurz vor Beginn der 2. Halbzeit im Spiel gegen den FC St. Pauli (Endstand: 3:3) am 5. Dezember des vergangenen Jahres wurden im Bochumer Fanblock bengalische Feuer gezündet, der zweite Durchgang konnte erst mit einer einmütigen Verspätung angepfiffen werden. Eine Woche später (12. Dezember 2014), beim Auswärtsspiel in Sandhausen (Endstand: 0:0), musste die Partie zu Beginn der zweiten Halbzeit aufgrund gezündeter Leucht- und Rauchkörper im VfL-Block für knapp zwei Minuten unterbrochen werden. Aus diesen beiden Vergehen setzt sich die ausgesprochene Strafe zusammen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.