Der Spieler von Borussia Dortmund wolle so schnell wie möglich Stunden bei einem privaten Fahrlehrer nehmen, um legal am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Das ist möglich, weil der BVB-Star keine "obligatorische Sperrfrist für die Erteilung der Fahrerlaubnis" auferlegt bekam; so heißt es im Juristendeutsch. Eine solche Sperre liegt laut Gesetz in der Regel zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Nachdem Reus fünf Jahre lang ohne Führerschein gefahren war , kam der 25-Jährige glimpflich davon.
Promi-Bonus für Dortmund-Star Marco Reus? Das meint auch die Zeitung "Rheinpfalz", die in der Mittwochsausgabe die Debatten um das Strafmaß für den Fußballprofi neu angestoßen hat. Es gebe "Ungereimtheiten beim Strafbefehl" für den Dortmunder, der nun auch die Politik beschäftige. CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach wird im Blatt zitiert: "Einen wie auch immer gearteten Promi-Bonus darf es nicht geben."
Wegen "vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zwischen September 2011 und März 2014 in sechs Fällen" wurde dem Nationalspieler Ende des vergangenen Jahres einen Strafbefehl in Höhe von 540.000 Euro zugestellt, was sich in 90 Tagessätze zu je 6000 Euro herunterbrechen lässt. Ab 91 Tagessätzen hätte Reus als vorbestraft gegolten. "Branchenüblich", wie ein Gerichtsexperte dieser Redaktion erklärt. Aber ist es deshalb auch richtig?
Sechs Fälle "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wurden von der Staatsanwaltschaft geahndet - dabei fuhr Reus insgesamt fünf Jahre lang ohne gültige Erlaubnis. Diese Entscheidung ist zumindest fragwürdig. So wie auch die Dokumentenfälschung - Reus hat einen Polizisten mit einem gefälschten, niederländischen Führerschein getäuscht - die laut Dortmunder Justiz nicht weiter verfolgt wird. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis sei in diesem Fall "das gravierendere Delikt", zitiert die Zeitung "Rheinpfalz". Dabei liegt der Strafrahmen im Fall Urkundenfälschung bei einer "Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren" (§ 267 StGB)
"Unwucht" bei der Strafzumessung im Fall Reus Ein Strafrechtler stellt im Blatt einen juristischen Vergleich an: "Das ist so, als wenn ein Schwarzfahrer zum zehnten Mal erwischt wird, ihm bei der Suche nach seinem Ausweis ein Pfund Kokain aus der Tasche fällt und die Staatsanwaltschaft das Betäubungsmitteldelikt einstellt, weil das wiederholte Schwarzfahren die gewichtigere Straftat ist."
Offenbar gibt es im Fall Reus noch einige offene Fragen, die nun ein politisches Nachspiel haben könnten. Im Düsseldorfer Landtag wird überlegt, parlamentarisch zu prüfen, ob es diesen "wie auch immer gearteten Promi-Bonus" gibt.