Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Verein dazu, das Punktspiel gegen Rot-Weiß Erfurt am 7. Februar 2015 unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen. Gleichzeitig wird die am 4. Juli gegen Dresden ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen und die dadurch zu vollziehende Strafe (Teilausschluss der Zuschauer für ein Drittliga-Heimspiel) im neuen Strafmaß mit eingerechnet, teilte der DFB am Montag mit. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Nach den Vorgaben des DFB müssen beim Spiel gegen Erfurt sämtliche Zuschauerbereiche geschlossen bleiben. Auf dem gesamten Stadion- und Vereinsgelände darf auch keine Übertragung der Begegnung im Rahmen eines Public Viewing stattfinden.
Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) hatte das Dresdner Auswärtsspiel am 29. November in Rostock in der 57. Minute für knapp eine Viertelstunde unterbrechen müssen. Im Dresdner Zuschauerblock waren mehrere Bengalische Feuer und Raketen gezündet und gezielt über einen eingerichteten Pufferblock hinweg in Richtung des nebenan gelegenen Rostocker Fanblocks geworfen und geschossen worden. Auch auf dem Spielfeld landete Pyrotechnik.