Auf Antrag der beteiligten Vereine RW Essen und MSV Duisburg wurde im schriftlichen Verfahren entschieden und den Vereinen am 8.5. folgendes Urteil zugestellt:
1. Der Verein MSV Duisburg zahlt wegen grob unsportlichem Verhalten einiger seiner Anhänger eine Geldstrafe von 5.000 Euro an den FVN.
2. Der Verein RW Essen zahlt wegen grob unsportlichem Verhalten einiger seiner Anhänger eine Geldstrafe von 3.000 Euro an den FVN.
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.