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Bierverbot in der RL?
Prost, Paragraph 19!

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RL West: Bierverbot? Prost, Paragraph 19!
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Geht es nach den Politikern der Krefelder CDU, dann könnte es in der Grotenburg, der Heimat des KFC, zu einer Art Revolution beim Thema Alkoholausschank kommen.

Die Stadt Krefeld will nämlich nach einem Termin mit dem Westdeutschen Fußball- und Leichathletikverband (voraussichtlich in der kommenden Woche) im nächsten Sportausschuss (10. und 12. September) über ein eventuelles Vollbier-Verbot bei den KFC-Spielen sprechen. Der Grund ist einfach: Laut den Statuten des WFLV ist bei den Regionalliga-Partien nur ein Ausschank von alkoholreduziertem Bier (Alkoholgehalt darf 2,5 Prozent nicht übersteigen) erlaubt. Und auch dieser Ausschank ist nur dann erlaubt, wenn die örtlichen Sicherheitsorgane (Ordnungsamt und Polizei) grünes Licht erteilen.

§19 Alkoholverkaufsverbot/Getränkeausschank 1. Der Verkauf und die öffentliche Abgabe von alkoholischen Getränken sind vor und während des Spiels innerhalb des gesamten umfriedeten Geländes der Platzanlage grundsätzlich untersagt. 2. Mit ausdrücklicher Einwilligung der örtlich zuständigen Sicherheitsorgane, unter maßgeblicher Einbindung der zuständigen Polizeibehörde, kann der Veranstalter auf seine Verantwortung hin, je nach örtlichen Gegebenheiten, ausnahmsweise den Ausschank von alkoholreduziertem Bier (mit einen Alkoholwert von nicht mehr als 2,5 Prozent) oder Getränken mit vergleichbar geringem Alkoholgehalt vornehmen. 3. Werden Personen im Bereich der Platzanlage angetroffen, die alkoholisiert sind oder unter anderen, den freien Willen beeinträchtigenden Mitteln stehen, so sind sie aus der Platzanlage zu verweisen. [...]

Die Realität sieht aber anders aus: Egal ob in Krefeld, Köln, Oberhausen, Essen oder Wattenscheid – überall genießen die Fans ihr kühles Blondes – stets mit einem Alkoholwert von 4,9 Volumenprozent. „Das ist mir so nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass die Vereine den § 19 einhalten. Das ist ja kein Spaß-Passus, sondern ein gut überlegter Paragraph“, sagt Roland Leroi, Pressesprecher des WFLV auf RevierSport-Nachfrage. Leroi betont, dass der Verband durchaus Stichproben durchführt und kontrolliert, ob der § 19 auch eingehalten wird: „Wir waren zum Beispiel in der vergangenen Saison beim Spiel der Sportfreunde Lotte gegen Rot-Weiss Essen vor Ort und da lief alles reibungslos ab. Die Sportfreunde haben sich an die Vorgaben gehalten.“

Die angesprochene Partie wurde gar als Risikospiel eingestuft. Hier kann sogar komplett auf Alkoholausschank verzichtet werden. „Das muss der jeweilige Ausrichter-Verein dann mit der Stadt und der Polizei klären“, erläutert Leroi. Dem Verband sei es vor allem wichtig, so Leroi, dass die Fans das Vollbier-Verbot nicht in den falschen Hals bekommen: „Den Leuten soll nicht der Spaß am Biertrinken genommen werden. Aber es gibt nunmal klare Richtlinien und wir wollen mit diesen für die Sicherheit der Satdionbesucher sorgen. Deshalb betone ich noch einmal, dass der § 19 ernstzunehmen ist.“


Kurios: Auf die Frage, was denn passieren würde, wenn die Vereine gegen das Alkoholverkaufverbot verstoßen würden, antwortet Leroi: „Dann geht die Angelegenheit an die Spruchkammer und der Klub müsste mit einer Geldstrafe rechnen. Bislang sind mir aber solche Fälle nicht bekannt.“ Sonst wäre in Krefeld, Essen, Oberhausen, Wattenscheid und anderswo ja schließlich Hopfen und Malz verloren. Prost, § 19, auf das Wohl der Regionalliga!

Lesen Sie auf Seite 2: Nachgefragt beim Pressesprecher der Stadt Krefeld

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