Lehmann wurde für acht, Moewes für sechs Wochen gesperrt. Bei Moewes sah es das Sportgericht als erwiesen an, dass er vor der 0:4-Niederlage gegen Borussia Dortmund II am 5. Mai zusammen mit einem Bekannten eine Wette über einen geringen zweistelligen Euro-Betrag auf eine Niederlage der Essener abgeschlossen hatte. Lehmann habe, so das Sportgericht, Informationen über Zustand und Form der Mannschaft an einen Bekannten weitergegeben. Dieser schloss dann eine Wette auf eine Essener Niederlage ab, Lehmann sollte bei einem Wettgewinn mit 100 Euro beteiligt werden.
Eine Manipulation des Spiels fand indes nicht statt. Beide Spieler kamen nicht zum Einsatz. Verhandlungen anderer Spieler über eine Manipulation konnte das Sportgericht nicht feststellen.