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SF Lotte
Sportgericht weist Einspruch zurück

SF: Sportgericht weist Lotte-Einspruch zurück

Das DFB-Sportgericht hat den Einspruch der Sportfreunde Lotte gegen die Wertung des Spiels zwischen RWE und Borussia Dortmund II (0:4) als unzulässig verworfen.

Der Einspruch gegen die Partie vom 5. Mai wurde von Lotte erst am 21. Mai eingelegt, hätte aber laut Rechts- und Verfahrensordnung des DFB spätestens zwei Tage nach dem Spiel eingereicht werden müssen. "Bereits deshalb ist er unzulässig. Zudem hat Lotte als Nicht-Beteiligter des Spiels auch keine Einspruchsberechtigung, und eine Spielmanipulation wurde nicht nachgewiesen", hieß es in einer Pressemitteilung des DFB.

Die Sportfreunde hatten ihren Einspruch damit begründet, dass der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hatte, die anlässlich des Spiels gegen Dortmund II gegen ihren Verein wetteten. Das Verfahren läuft noch. Die Essener Spieler bestreiten eine Manipulationsabsicht, der Traditionsklubs hat sich dennoch von ihnen getrennt.

Die Zweitvertretung des deutschen Meisters aus Dortmund war am Ende der Saison in die dritte Liga aufgestiegen, Lotte hatte einen Punkt Rückstand und muss auch in der kommenden Saison in der Regionalliga antreten.


Gegen das Urteil des Einzelrichters können die Sportfreunde binnen eines Werktages Einspruch beim Sportgericht eingelegen.

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