Pyrotechnik in den Stadien der Fußball-Bundesliga bleibt vorerst verboten. Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat auf seiner Sitzung am Freitag in Frankfurt/Main keine Entscheidung über die von den Ultra-Fans der Bundesligisten geforderte Legalisierung der "Bengalischen Feuer" in den Stadien getroffen. Die Mitglieder des Präsidiums kamen zu der übereinstimmenden Überzeugung, dass zu den komplexen baurechtlichen sowie haftungsrechtlichen und versicherungstechnischen Fragen kurzfristig Rechtsgutachten einzuholen sind. Dabei müssen auch ordnungsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden.
Anschließend müssen die Bundesligisten, die aufgrund ihrer Rolle als Veranstalter und der damit einhergehenden Haftungsrisiken unmittelbar betroffen sind, in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Nach Präsidiums-Angaben orientieren sich alle Überlegungen immer an der geltenden Rechtslage in Deutschland. Zudem seien insbesondere die Vorgaben von Verwaltungs- und Ordnungsbehörden zu beachten. Eine Freigabe der Pyrotechnik in den Bundesliga-Stadien bleibt damit unwahrscheinlich.
Die Fan-Gruppierungen fordern seit Monaten vehement eine Zulassung der Bengalischen Feuer in bestimmten Zonen des Stadions. Polizei und Feuerwehr scheinen allerdings wenig angetan von der Idee. Zuletzt hatte die Deutsche Fußball Liga (DFL) an alle 36 Profivereine einen Fragebogen verschickt, auf dem die Klubs Stellung zu dem noch verbotene Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den Fanblöcken beziehen konnten. Eine generelle Aufhebung des Verbots seitens des DFB ist nicht möglich, zudem müsste der Verband seine Richtlinien ändern.
Der Druck der Ultras auf die Vereine wurde zuletzt zunehmend größer. Deshalb sprechen sich mittlerweile auch einige Vereinsvertreter für eine Legalisierung der Pyrotechnik aus. "Wir haben uns informiert. Es gibt eine neue Pyrotechnik, die aus unserer Sicht ungefährlich ist. Wenn diese Sicht von Polizei, Feuerwehr und DFB bestätigt wird, sind wir für eine Legalisierung", sagte Hannovers Vorstandsboss Martin Kind der Sport Bild.