Inzwischen bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln den Eingang der Strafanzeige und die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens zum Tatvorwurf der Untreue nach § 266 StGB. In diesem heißt es unter anderem: „Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen [...] missbraucht [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
In der sechsseitigen Strafanzeige (liegt RevierSport vor) gegen Wolfgang Overath, Jürgen Glowacz und Friedrich Neukirch erinnern die Verfasser Thomas Rudolf und Daniel Gäbler an die von der Mitgliederinitiative „fc-reloaded“ angestrebte Satzungsänderung. Um die hierfür notwendige außerordentliche Mitgliederversammlung ins Leben rufen zu können, hätte es der Unterstützung durch 20 Prozent der Mitglieder bedurft, doch lehnte der Verein die Herausgabe der Mitgliederadressen ab. Stattdessen schrieb der 1. FC Köln seine 52.000 Mitglieder an, „um diese zu beeinflussen und die Initiative zu diskreditieren“, so Rudolf. „Unter anderem gab es nur eine einzige Antwortmöglichkeit: Die, dass man der Datenherausgabe widersprechen konnte. Ein ‚Ja’ war gar nicht erst vorgesehen.“
Die hierdurch entstandenen Kosten in fünfstelliger Höhe seien dabei keinesfalls Satzungskonform. „Bei Geschäftsführung und Vertretung darf der Vorstand nur solche Geschäfte tätigen, die durch das Interesse und die Satzung des Vereins gedeckt sind. Er muss dem Verein das von ihm treuhänderisch verwaltete Vermögen erhalten und hat ihn vor vermeidbaren Schäden zu bewahren“, heißt es hierzu im Strafantrag. Unter Berufung auf ein Urteil des OLG Hamburg wird zudem darauf verwiesen, dass die Vereinshomepage und / oder GeißbockEcho für die Ansprache der Mitglieder ausgereicht hätten.
Die beiden Fans betonen: „Für die Aufforderung an die Mitglieder, der vereinsrechtlich unproblematischen Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen, hätte der Vorstand jedenfalls nicht das Geld des 1. FC Köln ausgeben dürfen.“ Zudem sei es der Mitgliegerintiative verwehrt worden, eine Stellungnahme in den Vereinsorganen zu veröffentlichen.