Denn in der nun anstehenden Winterpause können sie zum letzten Mal Schindluder bei den Transfers betreiben und die eigentlich vorgesehene Ablösesumme, die sie für ihre Neuverpflichtungen berappen sollen, kostengünstig umgehen.
Dass dies in Zukunft anders sein wird, dafür ist eine Zahl verantwortlich, die sich unter Punkt 2 des achten Paragrafen der Spielordnung des Deutschen Fußball Bundes finden lässt. Dort heißt es: „Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und […] Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 150,00 monatlich erhält.“ Vom 1. Juli 2011 an müssen die Vereine jedoch mindestens 250 Euro bezahlen, um einen sogenannten „Vertragsamateur“ unter Vertrag zu nehmen. Das hat der DFB im Oktober auf seinem Bundestag in Essen beschlossen. Doch warum das Ganze? Wem ist damit geholfen?
Neue Regelung wird Bezirks- und A-Ligisten freuen
Bislang stellte sich die Situation so dar, dass ein Verein die Möglichkeit hatte, die eigentlich vorgesehene Ausbildungsentschädigung, die er dem abgebenden Verein zahlen sollte, zu umgehen, wenn er den neuen Spieler als Vertragsamateur verpflichtete. Dafür zeigt sich ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg aus dem Jahr 2005 verantwortlich, wonach auch im Fußball die freie Berufswahl uneingeschränkt gilt. Hinzu kam, dass die monatlichen Gehaltszahlungen in Höhe von 150 Euro nur für die ersten drei Monate nachgewiesen werden mussten, sodass die Zahlungen danach eingestellt werden konnten. Der Transfer wurde damit beinahe zum Nulltarif vollzogen.
Der nun angehobene Gehaltssatz – hinzu kommen außerdem noch Steuern und Sozialabgaben, die der Verein trägt – führt dazu, dass es im wahrsten Sinne des Wortes günstiger ist, die Ablösesummer zu zahlen. Ein Landesligist muss beispielsweise 1.500 Euro zahlen, wenn er einen Akteur verpflichtet. Bei einem Monatsgehalt von 250 Euro wäre diese Summe schon nach sechs Monaten erreicht. Da die Neuregelung darüber hinaus beinhaltet, dass die Zahlungen über die gesamte Vertragsdauer nachgewiesen werden müssen, ist auch eine schnelle Einstellung nicht mehr möglich.
Die neue Regelung wird also vor allem Bezirks- und A-Ligisten freuen, die in der Vergangenheit oft mit leeren Händen dastanden, wenn ein höherklassiger Klub seine Fühler ausstreckte. Wer also bei seinen Wechseln tricksen möchte, der hat dazu nur noch in der anstehenden Periode Zeit.